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Update: 27.10.2012, 11:16 Uhr
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Stadt Salzburg verlor Prozess um Kostenersatz

Der Bund muss nicht nach Fliegerbomben suchen



  • Salzburgs Bürgermeister enttäuscht über Urteil und "rechtlichem Schwebezustand".

Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg machen vielen Städten Europas auch heute noch zu schaffen. In Österreich ist das Aufspüren der Kriegsrelikte nicht gesetzlich geregelt.

Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg machen vielen Städten Europas auch heute noch zu schaffen. In Österreich ist das Aufspüren der Kriegsrelikte nicht gesetzlich geregelt.dpa/Daniel Bockwoldt Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg machen vielen Städten Europas auch heute noch zu schaffen. In Österreich ist das Aufspüren der Kriegsrelikte nicht gesetzlich geregelt.dpa/Daniel Bockwoldt

Salzburg/Wien. Der Bund ist für die Suche und Freilegung von Fliegerbomben-Blindgänger nicht zuständig, hat der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden. Die Stadt Salzburg blitzte mit ihrer Klage auf 925.506,87 Euro ab. Der OGH hat in seinem Urteil vom 17. Oktober entschieden, dass die Stadt die Kosten selbst bezahlen muss. In der österreichischen Rechtsordnung gebe es keine Norm, die das Suchen nach Fliegerbomben regle, lautete die Begründung, wie die "Salzburger Nachrichten" in ihrer Samstag-Ausgabe berichteten.

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Aufgrund dieser fehlenden öffentlichen-rechtlichen Norm sei der Bund nicht verpflichtet, Fliegerbomben-Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg aufzusuchen und dafür die Kosten zu übernehmen, urteilte das Höchstgericht. Für Ersatzansprüche, wie von der Stadt Salzburg begehrt, fehle eine "Kostentragungsregelung". Deshalb liege es außerhalb der Kompetenz der Gerichte, hier Abhilfe zu schaffen. "Mangels Anspruchsgrundlage ist das Klagebegehren abzuweisen", entschied der OGH. Die Stadt Salzburg muss nun auch die Kosten für das Revisionsverfahren in Höhe von rund 10.500 Euro berappen.

Der Bund sieht sich nur für die Entschärfung und den Abtransport der Fliegerbomben zuständig. Der Rechtsstreit dauerte neun Jahre. Die Stadt Salzburg hatte auf Kostenersatz für die Sondierung von 28 Verdachtspunkten und die Bergung dreier Blindgänger zwischen 1997 und 2002 auf Stadtgebiet geklagt. Zuerst hatte das Landesgericht Salzburg der Klägerin recht gegeben. In zweiter Instanz blitzte die Stadt beim OLG Linz ab. Der OGH hob 2008 beide Urteile auf und entschied, dass der Verfassungsgerichtshof zuständig sei. Dieser spielte den Ball allerdings wieder an den OGH zurück.

Salzburgs Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) zeigte sich "sehr enttäuscht". Das Urteil sei angesichts der geschätzten 15.000 Blindgänger, die noch in Österreichs Erde schlummern, "für die Kommunen sehr unangenehm". Jetzt sei die Bundespolitik am Zug, sagte Schaden. Es könne nicht sein, "dass wir einen rechtlichen Schwebezustand haben und warten, bis das nächste Mal eine Fliegerbombe hochgeht". Sondierung und Bergung könnten allenfalls noch "finanzstarke Gemeinden finanzieren. Finanzschwache Kommunen oder gar normale Grundeigentümer aber sicher nicht".

Der OGH verwies auf einen Entwurf zu einem Bundesgesetz durch das Innenministerium aus dem Jahr 2008, der damals aber auf breite Ablehnung gestoßen war. Dem Entwurf zufolge hätte der Bund 35 Prozent der Kosten, höchstens aber 35.000 Euro übernehmen sollen, wenn tatsächlich eine Bombe freigelegt werde und eine Person durch die Finanzierung der Maßnahme in ihrer Existenz bedroht wäre. "Durch den Gesetzesentwurf wird eindrucksvoll bestätigt, dass verschiedene Möglichkeiten offenstehen, die Kostentragung einer gesetzlichen Regelung zuzuführen", konstatierte der OGH.

"Als potenzielle Kostenträger kommen der Bund, die Länder, die Gemeinden und die Liegenschaftseigentümer in Betracht, wobei auch eine gemeinschaftliche Kostentragung denkbar ist", erklärte der Oberste Gerichtshof.




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Copyright © Wiener Zeitung Online 2013
Dokument erstellt am 2012-10-27 11:13:58
Letzte Änderung am 2012-10-27 11:16:46


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