• vom 11.05.2012, 15:05 Uhr

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Wien-Blog

Bedingte Beförderung


Von Barbara Sorge

  • Für die Schnellbahn gelten andere Regeln

Ich gestehe: Ich fahre mit den Öffis. Und das eigentlich sehr gerne. Auch, wenn mitten im Sommer mal die Heizung läuft. Oder ein Oberleitungsschaden zu Verspätungen von 45 Minuten führt – deswegen wohne ich ja in der Stadt, um in so einem Fall auf ein anderes öffentliches Verkehrsmittel ausweichen zu können. Und auch, wenn ich wegen einer vergessenen Jahreskarte von Pontius zu Pilatus mailen darf, weil die Schnellbahn ja nicht zu den Wiener Linien gehört, wo diese peinliche bis unerfreuliche Kleinigkeit einfach mit einem Nachbringen in Erdberg erledigt wäre.

Dass die ÖBB zwar in der Netzkarte inkludiert ist, aber für die Schnellbahn andere Regeln gelten, habe ich auf diese Weise erfahren. Gewusst habe ich es vielleicht auch vorher, so richtig klar gemacht hat es mir der Schaffner, der meinte, dass das korrekte Vorgehen bei vergessener Jahreskarte (weil Geldbörse liegen gelassen, daher auch kein Ersatzfahrschein gekauft) ja ohnehin in den Beförderungsbedingungen nachzulesen ist. Besser wäre in diesem Fall wohl "vorher zu lesen" gewesen. Nur: diese Beförderungsbedingungen sind schwer zu finden und selten im richtigen Moment bei der Hand. Nun ja, es hat sich ja alles in Wohlgefallen aufgelöst. Und meine Jahreskarte vergesse ich sicher nie wieder.



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Dokument erstellt am 2012-05-11 15:06:01


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