• vom 14.05.2011, 14:24 Uhr

Wien

Update: 17.06.2011, 20:06 Uhr
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Strafen für Radfahrer


Von WZ Online/apa

Immer mehr Österreicher fahren immer öfter mit dem Rad. Laut Verkehrsclub Österreich (VCÖ) verwenden mittlerweile 4,37 Millionen Menschen hierzulande zumindest gelegentlich ihren Drahtesel. Für die Polizei Grund genug, verstärkt Kontrollen durchzuführen. Die Höhe der Strafen können jedoch von Bundesland zu Bundesland differieren.

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Billiges Falschparken

Zu den größten "Leidenschaften" der Radfahrer zählt österreichweit das Überqueren von Kreuzungen bei Rotlicht. Wird man dabei erwischt, werden in den Landeshauptstädten 35 bzw. 36 Euro fällig. Ebenfalls recht einheitlich ist die Regelung bei einer anderen beliebten Regelwidrigkeit, dem Am-Gehsteig-Fahren: 20 bis 21 Euro. Am günstigsten ist - vom Burgenland bis Vorarlberg - das "Falschparken". Wer seinen Drahtesel vorschriftswidrig abstellt, kann - theoretisch - ebenfalls mit sieben bis zehn Euro zur Kasse gebeten werden. Allerdings dürfen Fahrräder auf Gehsteigen abgestellt werden, die zumindest zweieinhalb Meter breit sind.

Bei Nachtfahrten ohne Licht gibt es hingegen gehörige Unterschiede. So wird dieses Delikt etwa in Linz besonders streng bestraft (50 Euro), während man in Wien "nur" 21 Euro Strafe verhängt werden. Vorausgesetzt, man hat Strahler montiert. Ansonsten kommen noch zusätzlich 14 Euro dazu. In Kärnten kostet jedes fehlende Teil am Rad, das eigentlich vorhanden sein müsste, 25 Euro - in Wien 14 Euro.

Telefonieren erlaubt

Keine Einwendung gibt es gegen Telefonieren am Fahrrad - wenn zumindest eine Hand auf dem Lenker bleibt.

Nicht toleriert werden allerdings betrunkene Radfahrer. Dementsprechend hoch sind die Strafen angesetzt. Wer zu tief ins Glas schaut und mit 0,8 Promille unterwegs ist, muss mit Strafen bis zu 3.633 Euro, ab 1,2 Promille mit bis zu 4.360 Euro und ab 1,6 Promille mit bis zu 5.813 Euro rechnen. Zudem droht in solchen Fällen der Führerscheinentzug.




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Radfahren

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Dokumenten Information
Copyright © Wiener Zeitung Online 2013
Dokument erstellt am 2011-05-30 14:26:52
Letzte Änderung am 2011-06-17 20:06:31


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