• vom 06.11.2012, 18:07 Uhr

Wien

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Handyverbot für Radler so gut wie fix



  • Frühestens im Jänner 2013 soll StVO-Novelle in Kraft treten.

Wien. Zahlreiche Neuerungen für Radfahrer soll die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) bringen, deren Begutachtungsfrist am Dienstag endete. Bereits mit Beginn der neuen Fahrradsaison - frühestens im Jänner 2013 - soll das Gesetz in Kraft treten. Darin enthalten: ein Handyverbot.

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Die Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren brachten wenig Neues, hieß es aus dem Verkehrsministerium. Man gehe davon aus, dass das Paket in der vorliegenden Form beschlossen werde. Die wesentlichen Inhalte:

Städte und Gemeinden können eigene Fahrradstraßen und Begegnungszonen schaffen: Auf Fahrradstraßen sind Autos nur ausnahmsweise (Zu- und Abfahren) erlaubt. In Begegnungszonen sind alle Verkehrsteilnehmer gleichgestellt - Vorrang hat grundsätzlich der Schwächere.

In Einzelfällen wird die Aufhebung der Radwegbenützungspflicht erlaubt. Schnelle Radfahrer sollen sich in den Autoverkehr einreihen dürfen.

Auf dem Fahrrad soll ein Handyverbot gelten, da eine Hand zum Lenken, die andere für Abbiegezeichen frei bleiben muss.

Nicht kommen soll eine Senkung der Promillegrenze für Radler von derzeit 0,8 auf 0,5 Promille, für die sich das Kuratorium für Verkehrssicherheit ausgesprochen hatte. Die Mehrheit der Experten sei dagegen gewesen, sagte das Verkehrsministerium. Auch Rad-Nummerntafeln stünden nicht mehr zur Diskussion.

Dass diese zwei Punkte in der Novelle nicht berücksichtigt werden, stößt dem Wiener FPÖ-Verkehrssprecher Anton Mahdalik allerdings sauer auf. Damit verpasse man die Chance, Rad-Rowdys den Kampf anzusagen. Auch Manfred Juraczka, Landesparteiobmann der ÖVP Wien, hält eine Verschärfung der Promillegrenze als Angleichung an die Regeln für Autofahrer für unabdingbar.




Schlagwörter

Handyverbot, Radfahrer, Stvo

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Dokument erstellt am 2012-11-06 18:11:08


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