• vom 04.12.2012, 17:34 Uhr

Wien

Update: 04.12.2012, 20:44 Uhr
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Handyverbot für Radfahrer, Erleichterungen für Bahnfahrer



  • Novelle der Straßenverkehrsordnung wurde im Ministerrat beschlossen.

Wien. Bahn- und Radfahrer standen am Dienstag im Fokus des Ministerrats zum Thema Verkehr. Bei den Radfahrern wurde die entsprechende Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) beschlossen, das darin enthaltene Fahrrad-Paket bringt zahlreiche Neuerungen. Ende Jänner soll die Novelle im Nationalrat beschlossen werden, am 31. März 2013 wird sie in Kraft treten. Bahnkunden sollen künftig großzügiger und einfacher zu Entschädigungen bei Verspätungen kommen. Ein diesbezüglicher Gesetzesentwurf von Infrastrukturministerin Doris Bures wurde vom Ministerrat verabschiedet.

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Der wohl im Vorfeld am meisten diskutierte Punkt des Fahrrad-Pakets ist jener über das Handyverbot. Laut Novelle soll das Telefonieren beim Radfahren künftig verboten sein, sofern keine Freisprecheinrichtung vorhanden ist. Das Strafausmaß orientiert sich laut der Verkehrsministerin an den Strafen für das Telefonieren im Auto ohne Freisprechanlage, liegt also bei 50 Euro.

Weitere Punkte der Novelle: Künftig dürfen Straßenerhalter eigene Fahrradstraßen schaffen. Das sind Straßen oder Abschnitte, die Fußgängern und Radfahren vorbehalten sind. Autos sind hier nur ausnahmsweise - etwa für Zu- und Abfahren - erlaubt.

0,8-Promille-Grenze
für Radfahrer bleibt

Im Unterschied dazu können Begegnungszonen von Fahrzeugen und Fußgängern gleichberechtigt im Mischverkehr genutzt werden. Vorrang haben grundsätzlich die schwächsten Verkehrsteilnehmer. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt hier 20 Stundenkilometer, nur im Ausnahmefall 30 Stundenkilometer.

In Einzelfällen kann zudem die Radwegbenützungspflicht aufgehoben werden. Wo es Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs erlauben, sollen sich Radler in den Autoverkehr einreihen dürfen - auch wenn es einen Radweg gibt.

Keine Änderungen bringt die Novelle bei der 0,8-Promille-Grenze für Radfahrer. Nummerntafeln für Fahrräder wird es im neuen Gesetz ebenfalls nicht geben.

Mehr Entschädigungen
für Jahreskartenbesitzer

Speziell Pendler sollen von der Gesetzesnovelle zum Thema Bahnfahren profitieren. Sollen doch Jahreskartenbesitzer bereits dann eine Entschädigung erhalten, wenn in einem Monat fünf Prozent der Züge unpünktlich waren. Bisher ist das nur bei zehn Prozent der Fall. Zudem soll der neue Fahrgastbeirat künftig nicht nur die Pünktlichkeit, sondern auch die Sauberkeit, den technischen Zustand der Züge und die Informationen für die Reisenden kontrollieren.




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Dokumenten Information
Copyright © Wiener Zeitung Online 2013
Dokument erstellt am 2012-12-04 17:38:05
Letzte Änderung am 2012-12-04 20:44:02


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