Wien. Im Kleinkrieg zwischen Fahrscheinkontrolloren und Benutzern ohne Fahrschein werden die Bandagen zunehmend härter. Die alte Krux: Die Kontrollore der Öffentlichen Verkehrsbetriebe verfügen über keine Hoheitsgewalt. Dass man notfalls flüchtige Schwarzfahrer auch als Kontrollor anhalten kann, hat der Oberste Gerichtshof schon 2007 entschieden. Im Rahmen des Privatanhalterechts (§§19 und 344 ABGB). Dieses "Selbsthilferecht" entsteht, wenn staatliche Hilfe - sprich die Polizei - zu spät kommt. Doch inwieweit übertreten Kontrollore ihre Rechte im Kampf mit vermeintlichen Schwarzfahrern?
"Fahrscheine bitte." Die Ticket-Kontrolle im 13 A Mitte September verursacht keinen Adrenalin-Rausch bei Frau W. Sie kramt ruhig in ihrem Portemonnaie. Schließlich hat sie nichts zu befürchten, sondern an jenem Morgen einen Streifen von ihrem Tagesfahrschein entwertet.
Damit gehört Frau W. zu den 97,15 Prozent der Fahrgäste der Wiener Linien, die am Tag mit einem reinen Gewissen den Öffentlichen Nahverkehr frequentieren.
Dennoch heißt es: "Ihr Fahrschein ist nicht von heute. Steigen Sie bitte mit uns aus", heißt es von der Kontrollorin.
Später wird sich herausstellen, dass der Automat ihren Fahrschein falsch entwertet hat. Das kommt "selten bis nie vor", heißt es auf Anfrage bei den Wiener Linien. Die Strafe wurde erlassen.
In jenem Moment glauben es die Kontrollorinnen Frau W. jedenfalls nicht. Auch der Reisepass als Ausweis wird misstrauisch beäugt, das Geburtsdatum wird geprüft. Auch die angegebene Adresse der Passagierin wird in Zweifel gezogen. "Wir rufen jetzt bei der Polizei an und überprüfen das. Wenn Sie eine Falschauskunft geleistet haben, müssen Sie noch zusätzlich 250 Euro Strafe zahlen", droht eine der Kontrollorinnen. Sie wählt die Nummer der Wachstelle und lässt sich bei der befreundeten Dienststelle die Adresse ausheben.
Telefonische Auskunft nicht geregelt
"Die Auskunft über die Wohnadresse ist eigentlich den Meldebehörden vorbehalten", heißt es von der Arge Daten. Sollte es nicht explizit geregelt sein, "hört sich das schon nach Freundschaftsdienst an".
Die Polizei verweist auf Anfrage auf die Zusammenarbeit mit den Wiener Linien, wonach die Polizei dann zuständig wird, sollte die Strafe von 70 Euro nach der Drei-Tage-Frist nicht gezahlt werden, sprich eine Mahnung notwendig sein.
"Schriftlich ist die telefonische Durchgabe von Meldedaten allerdings nirgends geregelt. Passieren tut es schon ab und zu, wenn es sich beim Anrufer um eine bekannte Nummer handelt", sprich, wenn man weiß, dass es sich um die Wiener Linien handelt, heißt es bei der Polizei. Im Fall einer formalen Beschwerde würden es die Juristen der Polizei überprüfen. "Es ist primär nicht unsere Aufgabe, uns darum zu kümmern, wer uns was sagen darf", erklärt man bei den Wiener Linien.
Anders verhält es sich mit der Strafandrohung von 250 Euro seitens der Kontrollorinnen. Ein "Blödsinn", nennt man es bei der Polizei. "Davon ist uns nichts bekannt", heißt es bei den "Wiener Linien". "Vielleicht hat sich hier in der Situation ein Missverständnis ergeben", so Wiener-Linien- Sprecher Dominik Gries.
Knapp 3 Prozent fahren ohne gültiges Ticket
Im ersten Halbjahr 2011 wurden 98.000 Personen ohne Ticket erwischt. Das sind 2,85 Prozent der kontrollierten 3,4 Millionen Fahrgäste. Pro Tag werden 20.000 Fahrgäste kontrolliert. In Summe haben die Wiener Linien im ersten Halbjahr 2011 bereits mehr Tickets kontrolliert als im gesamten Jahr 2005. Insgesamt gibt es rund 200 Wiener-Linien-Mitarbeiter, die Kontrolldienste versehen.