"Ich beanstande die unten beschriebene Werbemaßnahme, da sie meiner Ansicht nach frauendiskriminierend beziehungsweise sexistisch ist. Sie widerspricht sowohl den Menschenrechten von Frauen als auch den Bestimmungen des Selbstbeschränkungskodex des Österreichischen Werberats", heißt es im Musterbrief.
"Das dadurch vermittelte Frauenbild hat verheerende Auswirkungen auf die gesamte Gesellschaft und verletzt mich in meiner persönlichen Würde."
Bundesgesetz fehlt
Derzeit gebe es wegen der fehlenden bundesgesetzlichen Regelung nur die Möglichkeit, nach dem Wiener Jugendschutzgesetz Anzeige zu erstatten, so Frauenberger. Im Falle, dass mit Werbesujets Inhalte vermittelt würden, die junge Menschen in ihrer Entwicklung gefährden, könne eine Geldstrafe von bis zu 15.000 Euro verhängt werden.
"Eine bundesweite Regelung zur Eindämmung sexistischer Werbung und dazugehörige Sanktionen wäre aber wünschenswert", unterstrich Frauenberger. Diese könne beispielsweise im Gleichbehandlungsgesetz verankert werden.
Eine Werbung sei schließlich nicht nur dann sexistisch, wenn mit nackten Frauenkörpern ein Produkt verkauft werden soll. Dies gelte auch dann, wenn Frauen abwertend oder sexualisiert dargestellt oder auf stereotype Rollen reduziert würden. Dieser Bilderflut seien Kinder tagtäglich ausgesetzt. "Sexistische Werbung ist daher keine Angelegenheit des persönlichen Geschmacks oder der Ästhetik, sondern hat Auswirkungen auf die gesamte Gesellschaft", konstatierte Frauenberger.
Die SPÖ-Frauen nehmen sich die Angelegenheit bereits zu Herzen. Nicole Krotsch, Frauensekretärin der Wiener Sozialdemokraten, hat im Namen ihrer Gruppe gerade der Brauerei Hirter einen Protestbrief geschrieben.
Anlassfall ist die aktuelle Plakatkampagne der Kärntner unter dem Titel "Hirter Fasstypen": Hierbei bedecken drei Frauen ihren nackten Oberkörper nur spärlich mit der einen Hand, während sie in der anderen ein Bier halten.