Wien.

Kurzparkzone von 9-19 Uhr
Grundsätzlich können alle Bewohner mit Hauptwohnsitz in den Neo-Bezirken ein Pickerl für ihren jeweiligen Bezirk beantragen. Dieses kostet inklusive Gebühren mit 140 Euro um 30 Euro weniger als in den Innergürtelbezirken. Zahlen fürs Parken muss man dort an Werktagen zwischen 9und 19 Uhr. Mit Kurzparkscheinen kann man bis zu drei Stunden lang seinen Pkw abstellen (innerhalb des Gürtels sind es zwei Stunden mit Zonen zwischen 9 bis 22 Uhr).
Ausnahmen gibt es für Besitzer von Kleingärten: Sie können ein acht Monate lang gültiges "Saisonpickerl" erwerben, auch wenn sie keinen Hauptwohnsitz im bewirtschafteten Gebiet haben. Neu ist weiters, dass auch Unternehmer in den betreffenden Gebieten ein Pickerl für ein Fahrzeug lösen dürfen.
Wien. Es ist entschieden: Die zum Meinl-Imperium gehörende Heidi Chocolat mit Sitz in Rumänien kauft den insolventen Wiener Schwedenbombenhersteller...weiter