Wien.

Besonders prekär ist die Lage im Arne-Carlsson-Park am Alsergrund: Wie sich beim Lokalaugenschein der "Wiener Zeitung" zeigt, ist die seit zwei Jahren an der Außenwand des Luftschutzbunkers situierte Sprayer-Wand nur drei Meter von den Kleinkinder-Spielgeräten entfernt. An sich kein Problem, sagen Eltern, wenn nicht am helllichten Tage stundenlang herumgesprüht würde. "Vor zwei Wochen, an einem drückend schwülen Samstag, haben gleich drei Sprayer an ihren Werken gearbeitet", berichtet eine Mutter. Mangels Wind seien die giftigen Dämpfe unter den hohen Bäumen des Parks nicht abgezogen - und anders als die Sprayer seien die Kinder auch nicht durch Masken geschützt. Letztlich blieb der Familie nichts anderes übrig, als den Spielplatz bei schönstem Wetter wieder zu verlassen.
Bemerkenswert ist, dass spielende Kinder laut Wiener Grünanlagenverordnung eigentlich geschützt sind - zumindest was das Rauchen betrifft. Das ist nämlich auf allen Kinderspielplätzen ausnahmslos verboten. Ebenso verboten sind "chemische Einwirkungen" - allerdings nur auf Grünpflanzen; freigesetzte Giftstoffe durch Graffiti-Sprays sind nicht explizit erwähnt.
Dass sich die Sprayer selbst auf legalen Wänden nicht an die Regeln halten, ist zudem unübersehbar: Einige Spielgeräte sind angesprüht, zusätzlich wurden die definierten Flächen der "Wiener Wand" weit überschritten.
Doch wie gefährlich sind nun Emissionen durch solche Sprays? Für den Umweltmediziner Hans-Peter Hutter ist evident, dass sich Sprayer "enormen Belastungen" aussetzen und daher unbedingt eine Maske tragen sollten. "Und klar ist, dass die Belastung für Kinderlungen durch solche Aerosole zu minimieren ist. Daher sollten sich Kinder nicht in der Nähe von Graffiti-Sprayern aufhalten, sondern weggehen."
Wenden sich Eltern in der Causa an den Bürgerdienst der Stadt, erfahren sie davon jedoch nichts: Ihnen werden "respektvolles Miteinander" und persönliche Gespräche mit den Künstlern nahegelegt, da das Sprayen weder strafbar noch verboten sei.
Das muss freilich nicht stimmen. Denn laut Innenministeriums-Sprecher Karl-Heinz Grundböck kann das Hantieren mit giftigen Sprays in der Öffentlichkeit sehr wohl eine Körperverletzung darstellen. "Das hängt von der Nähe zu Kindern, der Intensität und den Umständen ab." Bei Konflikten sei die Polizei jedenfalls verpflichtet, das Gefährdungspotenzial zu klären, so Grundböck.
Rathaus sucht Lösung
Von der "Wiener Zeitung" auf die Problematik aufmerksam gemacht, wird das Büro vom zuständigen SPÖ-Jugendstadtrat Christian Oxonitsch nun aktiv: Für heute, Mittwoch, ist eine gemeinsame Parkbegehung von Vertretern der "Wiener Wand" und der Betreuung des Arne-Carlsson-Parks geplant. Beschwerden seien bisher nicht zu den Verantwortlichen durchgedrungen, wird versichert.
Andere Hauptstädte gehen bei legalen Graffiti-Wänden übrigens andere Wege: In Linz und Salzburg gibt es keine in der Nähe von Kinderspielplätzen.