Wien.

Eine Verzögerungstaktik?
Gebe es doch für die Antwort der MA62 nach Einlangen der Stellungnahme keine zeitliche Frist. Nach einer eventuellen Ablehnung müsse der städtische Berufungssenat als übergeordnete Instanz angerufen werden, an deren Unabhängigkeit Juracka allerdings zweifelt. Erst dann wäre ein Gang vor den Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshof möglich. Juraczka forderte, die Volksbefragung ehestmöglich durchzuführen. Anderenfalls wollen die Rathaus-Schwarzen einen Antrag auf Neuwahlen einbringen.
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