• vom 18.10.2012, 17:42 Uhr

Stadtpolitik

Update: 18.10.2012, 20:47 Uhr
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Bürgerinitiativen rund um den Flughafenausbau gibt es schon länger - am 8. November entscheidet der EuGH

Der unsichtbare Schaden


Von Ina Weber

  • EU-Kommission stellt Schadenersatz für Flughafen-Anrainer in Aussicht.

Der Fluglärm ist für viele Anrainer sowohl gesundheitlich als auch finanziell eine Belastung. - © dpa/Frank Rumpenhorst

Der Fluglärm ist für viele Anrainer sowohl gesundheitlich als auch finanziell eine Belastung. © dpa/Frank Rumpenhorst

Wien. Wenn ein Flugzeug auf ein Haus stürzt, ist der Schaden klar. Wenn ein Flugzeug bloß über ein Haus fliegt und damit einen Schaden anrichten könnte, sei er gesundheitlicher oder finanzieller Natur, dann ist es nicht mehr einfach darüber zu urteilen, ob hier der Staat für den Schaden aufkommen muss oder nicht.

Mit dieser Frage beschäftigt sich derzeit Juliane Kokott. Sie ist eine der acht Generalanwälte des Europäischen Gerichtshofs und mit einem österreichischen Fall befasst, der seit 2008 seine gerichtlichen Runden zieht. Klägerin ist eine Ärztin, die in unmittelbarer Nähe zum Flughafen lebt, in einem Haus, das ihrer Familie seit fünf Generationen gehört. Mit einer Amts- und Staatshaftungsklage will sie die Wertminderung ihres Grundstückes sowie mögliche eintretende Gesundheitsschäden geltend machen, da laut Klägerin bei Erweiterungen des Flughafens (seit 1989) keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt wurde.

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Krank sei sie aufgrund der Lärm- und Feinstaubbelastung noch nicht geworden, mit einer Feststellungsklage wollen jedoch sie und ihr Anwalt feststellen, dass "falls ein gesundheitlicher Schaden eintritt, die Republik Österreich und das Land Niederösterreich haften", sagt ihr Anwalt Wolfram Proksch zur "Wiener Zeitung".

Die UVP ist seit Jahren ein heikles Thema. Sie ist eine EU-Richtlinie, die von den Nationalstaaten unterschiedlich ausgelegt wird. Artikel 3 der Richtlinie besagt, wie das Verfahren durchzuführen ist und "welche Schutzgüter" zu beachten sind - die Auswirkungen etwa auf Mensch, Fauna, Flora oder Sachgüter. Nachdem Proksch und seine Mandantin alle Instanzen in Österreich ausgeschöpft hatten, wandte sich der Oberste Gerichtshof im Juli 2011 mit der Frage an den EuGH, ob die Umweltverträglichkeits-Richtlinie ein Recht auf Schadenersatz bei Wertminderung der Liegenschaft, etwa durch Lärm, einräume.

Der reine Vermögensschaden sei nicht Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung, so der Tenor der EU-Mitgliedsstaaten im Rahmen der am Mittwoch stattgefundenen Anhörung am EuGH. Für das Thema wurde der große Saal reserviert. Für Proksch ein Zeichen dafür, wie wichtig die EU das Thema nimmt. Die Europäische Kommission hatte sich in ihrer Stellungnahme im Verfahren vor dem EuGH dahingehend ausgesprochen, dass Artikel 3 so auszulegen sei, "dass der Begriff Sachgüter nicht nur deren Substanz, sondern auch deren Wert erfasst". Jetzt liegt es an Generalanwältin Kokott bis 8. November eine Empfehlung abzugeben. In 80 Prozent der Fälle übernimmt der EuGH die Empfehlung der Generalanwältin.

Sollte ihr Urteil positiv für die Klägerin ausfallen, hätte das für Proksch eine ungeheure Tragweite - für viele Großprojekte. Denn wer würde schon gern neben einem Flughafen oder einem Atommüllendlager leben wollen. Die EU-Mitgliedsstaaten, wie England, Irland, Italien, Griechenland oder die Tschechische Republik wetterten naturgemäß gegen eine umfassendere Auslegung der UVP-Richtlinie. Sie stellen, so wie auch die Republik Österreich und das Land Niederösterreich, Wien und der Flughafen selbst, die vielen Arbeitsplätze und den "Wirtschaftsmotor" gegenüber.

Ergebnis "umweltfreundlich"
Dafür wurde auch der Bau einer dritten Piste beschlossen, die die Zukunft des Flughafens sichern soll. Das Land Niederösterreich führte fünf Jahre lang mit 52 Sachverständigen eine UVP durch, die sie im Sommer fertigstellten. Das Ergebnis sei umweltverträglich, sagt Johann Scheuringer von der Abteilung Umwelt des Amtes der niederösterreichischen Landesregierung zur "Wiener Zeitung". Rund 30 Berufungen gab es prompt. Eine davon von Wien, das einen unzureichenden Schutz der Bürger sieht. Die Berufungen liegen nun beim Bundesumweltsenat, der innerhalb von sechs Monaten urteilen sollte. Doch angesichts der Menge an Akten bezweifeln viele, dass dies in dieser Zeit machbar ist.

Zum Fall der Klägerin meint Scheuringer: "Verschiedenes davor (vor dem Plan einer 3. Piste, Anm.) sind in einem Beschwerdeverfahren bei der EU-Kommission Sache." Der Vorwurf der Vertragsverletzung gegenüber NÖ sei aber eingestellt worden.




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Copyright © Wiener Zeitung Online 2013
Dokument erstellt am 2012-10-18 17:48:13
Letzte Änderung am 2012-10-18 20:47:50


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