Wien. Für das Falschparken nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung sowie bei nicht korrekter Entrichtung der Parkometerabgabe in Kurzparkzonen werden in Wien ab 1. Mai 2012 bei Ausstellung einer Organstrafverfügung 36 statt bisher 21 Euro fällig. Auch die Strafsätze der Anonymverfügungen und der - bei Nicht-Bezahlung - darauf folgenden Strafverfügungen werden entsprechend angehoben. Somit beträgt dann zum Beispiel die mit Anonymverfügung verhängte Strafe für das Abstellen eines Fahrzeuges mit zwei Rädern auf dem Gehsteig 48 statt 28 Euro.
Zweckgebundene Strafeinnahmen
Sämtliche dieser Strafen sind seit nahezu 20 Jahren faktisch unverändert beziehungsweise im Jahr 2002 im Zuge der Euroumstellung aufgrund der Abrundung sogar gesenkt worden, während in dieser Zeit der Verbraucherpreisindex signifikant angestiegen ist.
Alle diesbezüglichen Strafeinnahmen sind zweckgebunden und kommen durch Straßenerhaltung und Verkehrsüberwachung der Verkehrssicherheit sowie Zwecken der Sozialhilfe zugute.
Stadtgebiet Wien, Zwischen Strassenkreuzung Lazarettgasse und Strassenkreuzung Nußdorfer Straße Fahrbahn auf zwei Fahrstreifen verengt, Baustelle bis 30.08.2013, an Wochenenden und von 22:00 bis 05:00 Uhr zeitweise nur 1 Fahrstreifen frei
Wien/AS Brigittenauer Lände Einfahrt gesperrt, Baustelle bis 30.10.2015
Stadtgebiet Wien, Zwischen Strassenkreuzung Wattgasse und Strassenkreuzung Gürtel in beiden Richtungen Verkehrsbehinderung, Baustelle bis 30.09.2013