
Wien. Die neuen Parkpickerlzonen in Wien stehen nun offiziell fest: Am Montag ist in einer Sitzung der Magistratsabteilungen 65 (Rechtliche Verkehrsangelegenheiten) und 46 (Verkehrsorganisation) fixiert worden, dass Meidling und Rudolfsheim-Fünfhaus mit Oktober flächendeckend zur Kurzpark- bzw. Parkpickerlzone werden. In Ottakring kommt die Gebührenpflicht fast flächendeckend, nur ab der Savoyenstraße wird man dann noch gratis parken können. In Hernals und Penzing werden unterschiedliche Grenzen gezogen, diese gehen aber über die Vorortelinie (S 45) hinaus.
Am behördlichen Verfahren nahmen unter anderem auch Vertreter der Bezirke und der Interessenvertretungen, Sachverständige und Polizei teil. "Es hat in einzelnen Fragen Diskussionsbedarf gegeben. Aber grundsätzlich war aufgrund der Abstimmungsgespräche, die vorher stattgefunden haben, weitestgehende Übereinstimmung da", berichtete der zuständige Koordinator Leopold Bubak nach der knapp vierstündigen Sitzung der APA.
In ganz Meidling und Rudolfsheim-Fünfhaus
In Meidling und Rudolfsheim-Fünfhaus wird man ab Herbst im ganzen Bezirk fürs Parken zahlen müssen. In Meidling sind jedoch jene Straßen im Verlauf der westlichen, südlichen und südöstlichen Bezirksgrenze davon ausgenommen. In Ottakring kommt das Pickerl fast flächendeckend - vom Gürtel bis zum Straßenzug Savoyenstraße und Oberwiedenstraße. In der Savoyenstraße selbst wird man keinen Parkschein ausfüllen müssen.
Zonenlösungen in Hernals und Penzing
In Hernals werden Autofahrer ab Oktober zwischen Gürtel und dem Straßenzug Güpferlingstraße, Alszeile und Lidlgasse fürs Parken zahlen müssen. Penzing wird ebenfalls nur teilweise Gebühren einheben. Die Grenzen dort verlaufen einerseits vom 15. Bezirk in Richtung Westen bis zum Straßenzug Maroltingergasse, Ameisgasse und Leyserstraße bzw. dann weiter in Richtung Westen im Abschnitt zwischen Westbahntrasse und Wiental bis etwa zur U4-Endstation Hütteldorf. Beim Bahnhof ist eine Insellösung geplant. Dort soll die Parkschein- bzw. Pickerlpflicht nicht - wie üblich - von 9 bis 22 Uhr gelten, sondern nur zwischen 12 und 18 Uhr.
Keine Überlappungszonen in Meidling
Festgelegt wurden auch die Überlappungszonen. Dabei handelt es sich um jene Areale, in denen zwei Parkpickerl-Bezirke aneinanderstoßen und Anrainer mit einer Berechtigung für den einen Bezirk auch im Grenzgebiet des anderen Bezirks parken dürfen. Diese werde es in jedem Bezirk außer Meidling geben, so Bubak. Weiters sind in Hernals und Penzing Berechtigungszonen geplant. Damit sollen jenen Anrainern, die nicht unmittelbar in den Kurzparkzonen wohnen, aber bei der Parkplatzsuche davon betroffen sind, die Möglichkeit haben, ebenfalls das Pickerl zu beantragen.
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