• Artikel vom 22.10.2010, 17:17 Uhr

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Update: 22.10.2010, 17:18 Uhr
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"Schwarzsurfen" ist erlaubt


  • Einwählen in ein offenes WLAN-Netz ist in Deutschland nicht strafbar.
  • Es werden keine personenbezogenen Daten abgerufen.
  • Wuppertal. Das "Schwarzsurfen" in unverschlüsselten WLAN-Funknetzwerken ist in Deutschland nicht strafbar. Wer sich in ein offenes Drahtlosnetzwerk einwählt, verstößt weder gegen die Telekommunikations- und Datenschutzvorschriften noch gegen das Strafgesetzbuch, wie das Landgericht Wuppertal entschieden hat.

Die Strafkammer verwies unter anderem darauf, dass weder bei der Einwahl noch beim "Schwarzsurfen" personenbezogene Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes abgerufen würden. Auch der Tatbestand des versuchten Computerbetrugs oder des Erschleichens von Leistungen sei nicht erfüllt.

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Das Landgericht wies damit die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen eine Entscheidung des Wuppertaler Amtsgerichts zurück, das den Antrag der Strafverfolger auf Eröffnung der Hauptverhandlung gegen einen "Schwarzsurfer" ablehnt hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Internetnutzer vorgeworfen, sich mit seinem Laptop in das unverschlüsselte Funknetzwerk eingewählt zu haben, um unrechtmäßig die Kosten für die Internetverbindung zu sparen.

Einwahl fremder Nutzer fällt bei Flatrate nicht auf

Mit einem WLAN-Netzwerk können Nutzer eine drahtlose Verbindung mit dem Internet herstellen. Oft strahlen solche Netzwerke so weit, dass sie etwa auch für Nachbarn empfangbar sind. Ist das Netzwerk nicht mit einem Passwort geschützt, kann sich der Nachbar auch darin einwählen. Da die meisten Internet-Nutzer heutzutage mit einer sogenannten Flatrate surfen, mit der durch eine Einmalzahlung das monatliche Internet-Surfen komplett abgegolten ist, fällt die Einwahl durch fremde Nutzer in ein Netz auf der Rechnung nicht auf.



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Copyright © Wiener Zeitung Online 2012
Dokument erstellt am 2010-10-22 17:17:34
Letzte Änderung am 2010-10-22 17:18:00


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Siehe auch: http://bit.ly/JrMvnU

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