• vom 28.04.2011, 21:49 Uhr

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Update: 28.04.2011, 21:55 Uhr
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Ab Mai wird sich zeigen, ob Betriebe bereit sind, ausländische Mitarbeiter anzustellen und korrekt zu entlohnen

"Scheinselbständigkeit wird bleiben"


Von Claudia Peintner

  • Betrugsbekämpfer Heller: "Ein Drittel der Schwarzarbeiter hätte die Chance auf reguläre Anstellung."
  • Selbständige Verspachtler arbeiten nicht selbständig.
  • "Wiener Zeitung": Was wird sich durch die Arbeitsmarktöffnung bei der Kontrolle durch die Kiab ändern?

Herwig Heller: Mit dem 1. Mai wird sich für uns nicht viel ändern. Wir haben nach wie vor viele Bulgaren und Rumänen, die in das Ausländerbeschäftigungsgesetz fallen. Durch die zunehmende Visa-Freiheit am Balkan ist es für Arbeitskräfte leichter möglich, nach Österreich zu kommen und hier illegal zu arbeiten. Zum Lohn- und Sozialdumpinggesetz: Wir haben jetzt schon bei jeder Kontrolle die Beschäftigten gefragt, was sie bezahlt bekommen und von wem. Neu ist, dass wir bei Verdacht auf Lohn- und Sozialdumping dies an die Gebietskrankenkasse oder den zuständigen Sozialversicherungsträger melden.

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In welchen Branchen gab es bisher illegale Arbeiter?

Die Finanzpolizei kontrolliert generell stark in Niedriglohnbranchen, gerade dort ist die Tendenz, die Bestimmungen des Gesetzes zu unterlaufen, hoch - sei es durch illegale Beschäftigung oder durch Unterschreitung von Kollektivverträgen. Es gibt auch jede Menge Scheinselbständigkeit, weil sich die Dienstgeber durch den Abschluss eines Werkvertrages die Sozialversicherungsbeiträge und die Lohnsteuer sparen. In der Großküche des Hotels ist dann zum Beispiel der selbständige Koch tätig, auf der Baustelle arbeitet der selbständige Verspachtler. Illegal Beschäftigte haben wir auch in Druckereien, Bäckereien oder Taxiunternehmen angetroffen.

Die Baubranche arbeitete bisher illegal mit Scheinselbständigen zusammen, sagt Betrugsbekämpfer Heller. Foto: apa

Die Baubranche arbeitete bisher illegal mit Scheinselbständigen zusammen, sagt Betrugsbekämpfer Heller. Foto: apa Die Baubranche arbeitete bisher illegal mit Scheinselbständigen zusammen, sagt Betrugsbekämpfer Heller. Foto: apa

Die Baufirmen argumentieren, der Spachtler arbeite legal für sie, da er dafür in Österreich den Gewerbeschein besitzt.

Wir haben schon Gewerbescheine gesehen zum Zubereiten von Speisen in geschlossenen Räumlichkeiten. Der war dann Koch. Ein noch dümmeres Beispiel ist der "Gewerbeschein zum selbständigen Tragen von schweren Lasten". Das war ein Bauschuttträger. Ob jemand Arbeitnehmer oder Selbständiger ist, kann ich nur daran beurteilen, ob er Gestaltungsmöglichkeiten hat. Wenn der Auftraggeber zum Verspachtler sagt, verspachteln Sie diese Wand, dann habe ich null Gestaltungsspielraum.

In welchen Branchen könnte die illegale Beschäftigung durch die Öffnung des Arbeitsmarktes tatsächlich zurückgehen?

Hoffentlich in allen. Ein Drittel (so viele illegale Beschäftigte kamen bisher aus den acht EU-Ländern, für die jetzt die Arbeitsmarktgrenzen fallen, Anm.) hätten jetzt die Chance, legal beschäftigt zu werden. Entscheidend ist, was tun jetzt die Unternehmer mit den Leuten, die bisher gar keine Chance gehabt haben, eine Arbeitsbewilligung in Österreich zu bekommen und die jetzt dank der Freizügigkeit automatisch berechtigt sind, im Binnenmarkt zu arbeiten? Die Taxifahrer jammern zum Beispiel, dass ihre Tätigkeit, die auch mit Nachtdiensten verbunden ist, häufig von geschiedenen Leuten wahrgenommen wird. Und die haben kein Interesse, Alimente zu zahlen. Das heißt, sie wollen sich gar nicht legal beschäftigen lassen.



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Copyright © Wiener Zeitung Online 2013
Dokument erstellt am 2011-04-28 21:49:00
Letzte Änderung am 2011-04-28 21:55:00


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