• vom 11.11.2011, 15:04 Uhr

Österreich

Update: 11.11.2011, 16:23 Uhr
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Fehler beim Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses können ins Geld gehen - welche Tipps zu beachten sind

Richtig Immobilien verkaufen


Von Sophia Freynschlag

  • Überhöhter Kaufpreis kann ein Objekt zum Ladenhüter werden lassen.

Wien.

Hohe Immobilienpreise erfreuen Verkäufer - trotzdem sollte man nicht überstürzt verkaufen.

Hohe Immobilienpreise erfreuen Verkäufer - trotzdem sollte man nicht überstürzt verkaufen.© mapoli-photo - Fotolia Hohe Immobilienpreise erfreuen Verkäufer - trotzdem sollte man nicht überstürzt verkaufen.© mapoli-photo - Fotolia

Wer seine Immobilie zu Geld machen will, sollte nicht überhastet an die Käufersuche herangehen. "Fehler beim Verkauf zu machen kann teuer werden", warnt Bernhard Reikerstorfer, Geschäftsführer des Maklernetzwerks Remax Austria. Die Zeiten für Immobilienverkäufer sind derzeit auf jeden Fall gut: "Jetzt können Verkäufer vernünftige Preise erzielen", sagt Reikerstorfer. Besonders knapp ist das Angebot bei Eigentumswohnungen für Anleger und Einfamilienhäuser in üblicher Größe und guter Lage - wodurch die Kaufpreise für diese Angebote steigen.

Bei der Festlegung des Preises liegt allerdings der häufigste Fehler, den private Verkäufer machen: Viele orientieren sich an den Kaufangeboten und nicht an den tatsächlichen Verkaufspreisen. Ist der Angebotspreis zu hoch angesetzt, hält sich das Interesse in Grenzen. Nach vier bis acht Monaten am Markt gilt eine Immobilie als Ladenhüter - weil Interessenten sich zu fragen beginnen, wo der Haken an dem Angebot ist. "Das kann dazu führen, dass das Objekt unter dem Marktwert verkauft wird", warnt Reikerstorfer.

Den Preis bestimmen Größe, Zustand und Lage der Immobilie. Zusätzlich sollte die aktuelle Marktsituation in der Region beobachtet werden - also welche Objekte um wie viel Geld verkauft wurden. Die Kaufpreise sind im Grundbuch am Bezirksgericht öffentlich einsehbar, weil Eintragungen auf Basis schriftlicher Urkunden wie dem Kaufvertrag erfolgen müssen. Einen wichtigen Anhaltspunkt kann die Bewertung durch einen Sachverständigen vor Ort geben.

Alleinvermittlungsauftrag bindet an einen Makler
Häufig unterschätzen Immobilienbesitzer den Aufwand als Verkäufer, beobachtet Rechtsanwalt Michael Gruner. Hat man nicht alle benötigten Papiere beisammen, kann das den Verkauf verzögern - denn der Interessent braucht die Unterlagen für die Beantragung eines Kredits. Zu den Unterlagen zählen Baupläne, Genehmigungen, Betriebskostenaufstellungen, Energieausweis und Förderunterlagen. Ist eine Wohnbauförderung offen, muss der Käufer für die Übernahme bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Auf maximal einer Seite sollten die Eckdaten aufgelistet werden: Adresse, Nutzfläche, Baujahr, Anzahl der Räume, Art der Heizung, möbliert oder unmöbliert, frühestmöglicher Übergabetermin, Kaufpreis und Betriebskosten. Nicht fehlen sollte die Information, ob die Immobilie lastenfrei ist oder eine Wohnbauförderung übernommen werden kann und ob ein Auto-Abstellplatz dabei ist.




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Copyright © Wiener Zeitung Online 2013
Dokument erstellt am 2011-11-11 15:11:12
Letzte Änderung am 2011-11-11 16:23:21


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