Wien.

Bei der Festlegung des Preises liegt allerdings der häufigste Fehler, den private Verkäufer machen: Viele orientieren sich an den Kaufangeboten und nicht an den tatsächlichen Verkaufspreisen. Ist der Angebotspreis zu hoch angesetzt, hält sich das Interesse in Grenzen. Nach vier bis acht Monaten am Markt gilt eine Immobilie als Ladenhüter - weil Interessenten sich zu fragen beginnen, wo der Haken an dem Angebot ist. "Das kann dazu führen, dass das Objekt unter dem Marktwert verkauft wird", warnt Reikerstorfer.
Den Preis bestimmen Größe, Zustand und Lage der Immobilie. Zusätzlich sollte die aktuelle Marktsituation in der Region beobachtet werden - also welche Objekte um wie viel Geld verkauft wurden. Die Kaufpreise sind im Grundbuch am Bezirksgericht öffentlich einsehbar, weil Eintragungen auf Basis schriftlicher Urkunden wie dem Kaufvertrag erfolgen müssen. Einen wichtigen Anhaltspunkt kann die Bewertung durch einen Sachverständigen vor Ort geben.
Alleinvermittlungsauftrag bindet an einen Makler
Häufig unterschätzen Immobilienbesitzer den Aufwand als Verkäufer, beobachtet Rechtsanwalt Michael Gruner. Hat man nicht alle benötigten Papiere beisammen, kann das den Verkauf verzögern - denn der Interessent braucht die Unterlagen für die Beantragung eines Kredits. Zu den Unterlagen zählen Baupläne, Genehmigungen, Betriebskostenaufstellungen, Energieausweis und Förderunterlagen. Ist eine Wohnbauförderung offen, muss der Käufer für die Übernahme bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Auf maximal einer Seite sollten die Eckdaten aufgelistet werden: Adresse, Nutzfläche, Baujahr, Anzahl der Räume, Art der Heizung, möbliert oder unmöbliert, frühestmöglicher Übergabetermin, Kaufpreis und Betriebskosten. Nicht fehlen sollte die Information, ob die Immobilie lastenfrei ist oder eine Wohnbauförderung übernommen werden kann und ob ein Auto-Abstellplatz dabei ist.
Wien/Wals. Beim Baukonzern Alpine seien eine Reihe von Bereichen nicht Teil der Insolvenz, sagte Sozialminister Rudolf Hundstorfer am Mittwoch...weiter