Wien. (hes) Die gute Nachricht vorneweg: Jene 40 Prozent der Österreicher, die über keinerlei Immobilienbesitz verfügen, dürfen sich unbetroffen fühlen. Auch wer eine Immobilie besitzt, die er bewohnt, ist außen vor: Hauptwohnsitze sind von der neuen Besteuerung ausgenommen.
Und dennoch ist es ein ganz großer Brocken, den sich das Finanzministerium aus den Wertzuwächsen bei Immobilienbesitz erwartet: Über den gesamten Sanierungszeitraum 2013 bis 2015 sollen kumuliert 2,05 Milliarden Euro aufgebracht werden.
Künftig fällt die "Spekulationsfrist" weg: Bisher mussten Gewinne aus Immobiliengeschäften nur versteuert werden, wenn sie innerhalb einer "Spekulationsfrist" von zehn Jahren lukriert wurden. Nach Ablauf dieser Behaltefrist waren die Gewinne steuerfrei.
Zersplitterung wird weniger
Die Neuregelung ist einigermaßen komplex: Es gilt nämlich der Stichtag 1. April 2002. Werden Immobilien (Häuser oder Grundstücke), die nach diesem Datum gekauft wurden, veräußert, so wird ihr Wertzuwachs (gegenüber dem Kaufpreis) mit 25 Prozent besteuert. Bei Altbestand, also bei Immobilien, die vor dem 1. April 2002 gekauft wurden, tritt noch eine weitere Unterscheidung in Kraft: Gab es keine Umwidmung, so beträgt die Steuer 3,5 Prozent des Verkaufspreises. Teurer wird es, wenn der Verkäufer einen Wertzuwachs aus einer Umwidmung lukrieren konnte. Dann muss er nämlich 15 Prozent des gesamten Verkaufspreises (nicht der Wertsteigerung aus der Neuwidmung) abführen. Das betrifft vor allem Bauern, deren Agrarland zu Bau- oder Gewerbegrundstücken umgewidmet wird. Bisher waren Wertgewinne aus Immobiliengeschäften von der Einkommenssteuer befreit, wenn der betreffende Grund Teil des Betriebsvermögens war.
Wifo-Experte Franz Sinabell sieht in der Neuregelung einen "erwünschten Steuerungseffekt", da die Zersplitterung der Landschaft reduziert werde. Die Grünen befürchten allerdings Umgehungsgeschäfte - es werde statt Verkäufen künftig eben vermehrt Pachtverträge oder ein "Baurecht auf 99 Jahre" geben. Laut AK verfügen die reichsten zehn Prozent der Haushalte über 85 Prozent des Immobilienvermögens abseits des Hauptwohnsitzes.