Klagenfurt. (kmö) Die Insolvenzen des Kärntner Anlagebetrugskonglomerats AvW bergen so manche Kuriosität. Ein Anleger, der AvW vor Konkurseröffnung im Mai 2010 auf Rücknahme von 82 Genussscheinen zum Kurs von je 3275 Euro geklagt hatte, hat nicht nur in erster Instanz gewonnen. In Hinblick auf die "von der AvW Gruppe eingegangenen Rücknahmeverpflichtung und des vertraglichen Schadenersatzes infolge fehlerhafter Beratung durch die AvW Invest" sprach ihm das Gericht 262.900 Euro zu. Auch das Oberlandesgericht Graz schloss sich dem an. Der Anleger hat somit eine titulierte Insolvenzforderung. Doch das Verfahren ist nicht beendet.
AvW-Insolvenzverwalter Gerhard Brandl brachte eine Klage gegen den siegreichen Anleger ein. Begründung: Das Verfahren sei schon vor Konkurseröffnung gegen AvW gelaufen, und auch die Berufung sei - im sogenannten fortgesetzten Verfahren - ohne sein Zutun über die Bühne gegangen. Aus dem Insolvenzrecht leitet Brandl daher das Recht ab, von einem Erstgericht erneut klären zu lassen, ob dem Anleger diese Forderung überhaupt zusteht. Brandl bestreitet das, wie in allen 12.500 AvW-Fällen auch. Der eingeforderte Kurswert sei ein "reines Fantasieprodukt", da der Kurs manipuliert worden war. Außerdem sei die Frage Eigenkapital oder Fremdkapital noch nicht geklärt. Anlegeranwalt Erich Holzinger: "Es ist mir unverständlich, warum das Verfahren nochmals aufgerollt wird."