• vom 25.04.2012, 18:18 Uhr

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Prüfer: Hypo-Aktiendeal "könnte rechtlich halten"


Von Stefan Melichar

  • Nationalbank übte laut einem Protokoll Kritik aus "wirtschaftlicher" Sicht.

Klagenfurt.

Im Hypo-Prozess kommen immer mehr Details zutage.

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Seit einem Monat wird am Landesgericht Klagenfurt darüber verhandelt, ob frühere Vorstände und Berater der Kärntner Hypo-Alpe-Adria-Bank diese bei einem Vorzugsaktien-Verkauf im Jahr 2004 im Millionenausmaß geschädigt haben. Die Angeklagten bestreiten das vehement, nun ist ein Dokument aufgetaucht, das eine ihrer wichtigsten Verteidigungslinien untermauert: Die Frage, ob das aus dem Aktienverkauf erhaltene Geld Kernkapital in der Bilanz darstellte oder nicht, ist offenbar nicht immer so eindeutig beantwortet worden, wie es nun vor Gericht manchmal den Anschein hat.

Der "Wiener Zeitung" liegt das Hypo-Protokoll einer Besprechung zwischen dem Bankvorstand (aus dem die nun angeklagten Ex-Vorstände Wolfgang Kulterer und Günter Striedinger damals bereits ausgeschieden waren) und Prüfern der Nationalbank (OeNB) vom 18. Jänner 2007 vor.

Die Prüfer hatten den Vorzugsaktien-Deal unter die Lupe genommen, der deshalb strittig war, da ein Gutteil der Vorzugsaktionäre die Aktien durch Kredite der Hypo-Tochter in Liechtenstein finanziert hatten - mit Zahlungsströmen über ein kompliziertes Firmengeflecht.

Die Erkenntnis laut Stichwortprotokoll: "Es ist kein Kapitalzufluss von außen für das Prüfteam ersichtlich und muss aufgezeigt werden in ihrem Abschlussbericht. Es könnte zwar rechtlich halten - allerdings nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise sehr fraglich. Die Bereitschaft des Vorstandes, eine wirtschaftliche Lösung herbeizuführen, wird im Bericht gewürdigt werden."

Die Verteidiger der Angeklagten versuchen seit Prozessbeginn darzustellen, dass sich die Kritik lediglich auf eine wirtschaftliche Perspektive (floss Geld von außen in die Bank oder nicht) bezogen habe, nicht aber auf eine rechtliche Perspektive laut Bankwesengesetz.

Da der Staatsanwalt - mit Verweis darauf, dass ihm dieses selbst gerade erst zugegangen sei - das Protokoll erst jetzt vorgelegt hat, wird man die OeNB-Prüfer zu dem Dokument vielleicht gar nicht mehr befragen: Diese wurden bereits vergangene Woche als Zeugen einvernommen.

Das Besprechungsprotokoll wirft möglicherweise ein neues Licht auf eine später von der Nationalbank selbst erstellte Präsentationsunterlage. Darin hieß es zu den Vorzugsaktien: "Controversial Interpretation: Economic vs. Legal Recognition." (Kontroversielle Interpretation: wirtschaftliche versus rechtliche Anerkennung.)

Danach gefragt hat der damalige OeNB-Prüfungsleiter vor Gericht ausgesagt, dass ihm jetzt nicht mehr bekannt wäre, was damit gemeint gewesen sei. Dass der Prüfbericht selbst vorsichtig formuliert gewesen sei, habe damit zu tun, dass man die Finanzmarktaufsicht nicht präjudizieren wollte.

Sowohl Nationalbank-Prüfer als auch die am Mittwoch befragten früheren Bilanzprüfer der Hypo von der Firma Deloitte betonen, seinerzeit nicht alle Informationen gehabt zu haben. Nach heutigem Wissensstand würden sie die Anrechenbarkeit als Eigenmittel in der Bilanz verneinen.

Unterlagen deuten darauf hin, dass zumindest viele Grundzüge bekannt gewesen sein dürften. Das "Missing Link" (fehlende Bindeglied) - eine Firma in Liechtenstein, die die Finanzierung bündelte und weiterleitete - habe man aber nicht gekannt, so ein Deloitte-Mitarbeiter.



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Dokument erstellt am 2012-04-25 18:23:04


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