• vom 08.08.2012, 18:19 Uhr

Österreich

Update: 09.08.2012, 08:05 Uhr
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Ex-Vorstand Kircher klagt 576.000 Euro aus Beratervertrag ein

Hypo: Grabenkampf mit Ex-Managern


Von Stefan Melichar

  • Früherer Prokurist kämpft gegen Entlassung.

Klagenfurt. Die Grabenkämpfe zwischen der Kärntner Hypo und einigen früheren Managern werden härter: Wie die "Wiener Zeitung" erfahren hat, hat Ex-Bank-Vorstand Josef Kircher eine weitere Klage gegen seine ehemalige Arbeitgeberin beim Landesgericht Klagenfurt eingebracht. Darin fordert er über seine Firma K7 Invest 576.000 Euro aus einem Konsulentenvertrag, den die Bank nach seinem Ausscheiden 2008 mit ihm abgeschlossen hatte.

Hypo-Skandal: Die Klagsflut reißt nicht ab.

Hypo-Skandal: Die Klagsflut reißt nicht ab.© EPA Hypo-Skandal: Die Klagsflut reißt nicht ab.© EPA

Die Hypo hat den Vertrag Mitte 2009 gekündigt und schon während der Kündigungsfrist nichts mehr bezahlt. Damals klagte Kircher einen Teilbetrag von knapp 66.000 Euro ein. Das Verfahren ist bis heute nicht entschieden, Vergleichsgespräche scheiterten.

"Wir haben versucht, einen Verjährungsverzicht zu bekommen", betont Kirchers Rechtsanwalt Martin Stärker. Das sei "leider nicht möglich" gewesen. Nun macht Kircher die weitere Summe von 576.000 Euro geltend - und will per Feststellungsklage klären lassen, ob ihm darüber hinaus noch etwas zustehen würde.

Der Konsulentenvertrag wurde in der Ära von Hypo-Chef Tilo Berlin abgeschlossen. Man wollte Kirchers Wissen in Bezug auf - teilweise problematische - Beteiligungen und Kreditfälle weiterhin nutzen. Dem Grunde nach sollte Kircher sein Vorstandsgehalt inklusive erfolgsabhängiger Komponente von 640.000 Euro im Jahr weiterbeziehen - daran orientiert sich auch die jetzige Klage. Kircher hat den Auftrag später an die K7 Invest überbunden und dahin - nunmehr auf eigene Rechnung - mehrere Hypo-Mitarbeiter mitgenommen.

Das Fixum wurde auf 160.000 Euro reduziert, der erfolgsabhängige Teil auf 480.000 Euro ausgeweitet. Der Erfolgsfall ist im Vertrag klar definiert: mit Buchwertgewinnen und Wertberichtigungsauflösungen auf festgelegte Projekte. Für besonders schwierige Fälle wurde ein ungedeckelter Bonus - über die 480.000 Euro hinaus - von 10 Prozent des Buchgewinns oder der Wertberichtigungsauflösung vorgesehen, wobei dies jeweils gesondert vereinbart werden sollte.

Staatsanwalt: Korrekte Berechnung der Forderung
Insgesamt hat die Hypo knapp 640.000 Euro bezahlt. Nach dem Zahlungsstopp 2009 - und einer in den Raum gestellten Rückforderung - legte Kircher dann auf Basis einer hohen Erfolgskomponente eine Schluss-Abrechnung über 5,1 Millionen Euro - allerdings unter dem Titel "Pro-Forma-Rechnung". Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt, die strafrechtliche Ermittlungen in diesem Zusammenhang vor genau einem Jahr eingestellt hat, sieht darin die Bekundung der Verhandlungsbereitschaft. Die Berechnung der Forderung sei korrekt und mit Zahlen der Hypo erfolgt.

Die Staatsanwaltschaft kommt auch zu dem Schluss, dass sich Kircher sehr wohl bemüht hat, im Sinne des Konsulentenvertrags "Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu erbringen". Die Hypo hat allerdings nach der Notverstaatlichung zahlreiche hinterfragenswerte Beraterverträge unter die Lupe genommen. Im konkreten Fall zweifelt sie auch am rechtmäßigen Zustandekommen. Außerdem wurden mehrere Klagen eingebracht, von denen auch Kircher betroffen ist.

Man kann davon ausgehen, dass der Ex-Vorstand im Verfahren um sein Honorar mit massiven Gegenforderungen konfrontiert wird. Er bestreitet jegliches Fehlverhalten.

Obiger Hypo-Strategie hat das Landesgericht Klagenfurt am Mittwoch in einem anderen Verfahren - zumindest ein wenig - Einhalt geboten: Ein Ex-Prokurist der Hypo hat gegen seine Entlassung Klage eingebracht. Ihm werden nun vier Geschäftsfälle, bei denen es Verfehlungen gegeben haben soll, entgegengehalten. Die Hypo-Anwälte wollten nun noch zwei weitere Gegenforderungen stellen. Dies wurde jedoch vom Gericht als "verspätet" zurückgewiesen. Der Ex-Manager bestreitet sämtliche Vorwürfe.




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Hypo

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Copyright © Wiener Zeitung Online 2013
Dokument erstellt am 2012-08-08 18:26:06
Letzte Änderung am 2012-08-09 08:05:18


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