Wien. An Kinder gerichtete Kaufaufforderungen, wie sie Lebensmittelketten bei ihren Sammelalbum-Aktionen eingesetzt haben, sind verboten: In einer Verbandsklage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen Spar hat dies der Oberste Gerichtshof rechtskräftig bestätigt. Im Fall von Billa liegt ein ähnliches Urteil des Oberlandesgerichts Wien vor, das nur mit einer außerordentlichen Revision bekämpft werden könnte.
Der VKI war gegen die direkten Kaufaufforderungen wie "Hol Dir Dein Stickerbuch" vorgegangen. Die Gerichte sind dem Argument der Unternehmer, wonach man nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch als Kinder nur Personen unter sieben Jahren verstehe, nicht gefolgt: An Minderjährige unter 14 Jahren gerichtet, sind Appelle in der Werbung, die Kinder zum Kauf animieren respektive dazu, ihre Eltern oder andere Erwachsene zum Kauf zu überreden, nach Ziffer 28 des Anhanges zum Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb verboten.