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060 - Warum ich zu Allah bete

750.000 Personen muslimischen Glaubens wurden bei der jüngsten Erhebung im Jahr 2021 in Österreich gezählt, das entspricht etwa acht Prozent der Bevölkerung, Tendenz steigend. Eine von ihnen ist Ursula Fatima Kowanda, die vor rund 30 Jahren zum Islam konvertiert ist.

31 Min

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Ursula Fatima Kowanda ist mit 19 Jahren zum Islam konvertiert.
© Illustration: WZ, Bildquelle: Midjourney

In dieser Folge unseres WZ-Podcasts „Weiter gedacht“ erzählt Ursula Fatima, was sie am Islam fasziniert, wie einfach es für sie war, Muslima zu werden, wie es ihr als Kopftuch tragende Frau in Österreich geht, wie ihre drei Kinder zur Religion stehen und warum die Scharia, die in anderen Ländern der Welt von islamischen Fundamentalisten mit Gewalt durchgesetzt wird, für sie kaum eine Rolle spielt. Sie spricht auch über das Fasten im Ramadan, die Schwierigkeit, sich halal zu ernähren, und die Philosophie im Koran, die aus ihrer Sicht oft zu kurz kommt. Und sie erklärt, warum sie auch jetzt noch immer Weihnachten feiert.

Ursula Fatima Kowanda im WZ-Podcast
Ursula Fatima Kowanda bei der Podcast-Aufnahme mit WZ-Host Mathias Ziegler.
© WZ/Petra Tempfer

Durch die Folge führen WZ-Redakteurin Petra Tempfer und ihr Kollege Mathias Ziegler, der das Gespräch mit Ursula Fatima geführt hat.

Produziert von „hört hört!“.


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Infos und Quellen

Genese

In unserem WZ-Podcast „Weiter gedacht“ suchen wir nach Wendepunkten im Leben unserer Gesprächspartner:innen. Bei Ursula Fatima Kowanda liegt er auf der Hand: Es war ihre Konvertierung zum Islam, die nun rund 30 Jahre her ist, aber ihr Leben doch ziemlich verändert hat.

Gesprächspartnerin

Ursula Fatima Kowanda wurde 1975 in Beverley (Großbritannien) geboren und ist im Salzburger Land aufgewachsen. Heute lebt sie in Wien, wo sie Islamwissenschaften studiert hat. Mit 19 Jahren ist sie zum Islam übergetreten. Mit dieser Religion hat sie sich auch in zwei Büchern auseinandergesetzt: „Mensch und Naturverständnis im sunnitischen Islam“ (2010) und „Öko-Dschihad. Der grüne Islam – Beginn einer globalen Umweltbewegung“ (2018).

Daten und Fakten

  • Während gut ein Viertel der Weltbevölkerung (fast zwei Milliarden Menschen) muslimisch ist (damit ist der Islam die zweitgrößte Weltreligion nach dem Christentum), liegt der Anteil in Österreich derzeit zwischen acht und neun Prozent. Als Religionsgemeinschaft anerkannt ist der Islam hier bereits seit dem Jahr 1912.

  • Rund hundert Jahre später, nämlich 2019, trat in Österreich ein Gesetz in Kraft, das in Grundschulen und Kindergärten das Tragen von „weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung, mit der die Verhüllung des Hauptes verbunden ist“, verbot. Dieses wurde allerdings schon im folgenden Jahr vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) gekippt. Weiterhin in Kraft ist das 2017 eingeführte Verbot der Gesichtsverhüllung im öffentlichen Raum. Hier gibt es zwar Ausnahmen, aber Niqab und Burka sind nicht erlaubt; Tschador, Hidschab oder Chador hingegen schon. Wörtlich heißt es im Gesetz: „Wer an öffentlichen Orten oder in öffentlichen Gebäuden seine Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände in einer Weise verhüllt oder verbirgt, dass sie nicht mehr erkennbar sind, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 150 Euro zu bestrafen.“

  • Für alle Muslim:innen gilt grundsätzlich die Scharia, das islamische Recht, das alle religiösen und rechtlichen Normen, Mechanismen zur Normfindung und Interpretationsvorschriften des Islam umfasst. Da sich die Scharia eben aus Interpretationen religiöser Texte ableitet, ist sie kein kodifiziertes, unveränderliches Rechtssystem, sondern einem stetigen Wandel unterworfen. Insofern gibt es auch keinen Konsens darüber, wie die Scharia wirklich umzusetzen ist, zumal der Islam kein weltweites Oberhaupt hat, das etwa mit dem Papst in der Katholischen Kirche vergleichbar wäre. Trotzdem ist die Scharia etwa in Ägypten, Bahrain, Jemen, Kuwait, Libanon, Saudi-Arabien, Sudan, Syrien oder den Vereinigten Arabischen Emiraten die Grundlage des staatlichen Rechtssystems. In Österreich zum Beispiel steht aber das säkulare Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch über dem islamischen Recht.

  • Der Islam fußt auf fünf Säulen: dem Gebet (Salat), dem Glaubensbekenntnis (Schahada), dem Fasten im Monat Ramadan (Saum), der Almosensteuer (Zakat) und der Wallfahrt nach Mekka (Hadsch), die jede:r Gläubige einmal im Leben absolvieren sollte. Während die Hadsch nur einmal im Jahr stattfindet, kann man praktisch jederzeit die Umra durchführen. Diese „kleine“ Pilgerfahrt besteht aus einem Teil der Hadsch-Rituale und dauert daher kürzer. Dass gläubige Muslim:innen nach Mekka in Saudi-Arabien reisen, geht auf die „Hidschra“ zurück, auf die Flucht des Propheten Mohammed von Mekka nach Medina im Jahr 622. Damit begann die islamische Zeitrechnung, in der das Jahr aus zwölf Mondmonaten zu je 29 oder 30 Tagen besteht – es ist also um zehn bis elf Tage kürzer als im westlichen Kalender, weshalb der Fastenmonat Ramadan jährlich wandert.

  • Der Islam besteht wie das Christentum aus verschiedenen Konfessionen, wobei die überwiegende Mehrheit (fast 85 Prozent) sunnitisch ist; knapp 15 Prozent sind schiitisch; daneben gibt es noch Charidschiten oder Ibaditen, Sufismus, Aleviten und Ahmadiyya.

Quellen

Das Thema in der WZ

Das Thema in anderen Medien