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016 - Warum KI nicht richten darf

Die einen sehen in ihr eine geniale Errungenschaft, die anderen warnen vor Fehlurteilen: Es geht um Künstliche Intelligenz (KI) und ChatGPT in der Justiz, um die Digitalisierung der Rechtsbranche. In den USA setzen große Kanzleien KI zum Beispiel in Insolvenzabteilungen ein, um Antworten auf juristische Fragen zu erhalten. In London ließ man versuchsweise KI am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte urteilen – mit 79 Prozent Wahrscheinlichkeit waren es richtige Entscheidungen im Sinne der Richter:innen. Und auch in Österreichs Rechtssystem kommt Künstliche Intelligenz bereits zum Einsatz. Wie intensiv und wo genau, erklärt Sophie Martinetz, Gründerin und Leiterin von Future-Law und Director des WU Legal Tech Centers, im Gespräch mit WZ-Redakteurin Petra Tempfer.

29 Min

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Künstliche Intelligenz kann echt ungerecht sein.
© Illustration: WZ, Bildquelle: Midjourney

Hungrige Richter:innen kurz vor dem Mittagessen fällen härtere Urteile. Das hat eine israelische Studie ergeben, in der es um die Frage ging, ob Häftlinge auf Bewährung freigelassen werden sollen. Vor dem Mittagessen wollten die Richter:innen offenbar kein Risiko eingehen und entschieden eher gegen die Freilassung. Der Maschine passiert das nicht – sie agiert aber dennoch mitunter unmenschlich, sagt Podcast-Gast Sophie Martinetz im Gespräch mit Host Petra Tempfer. KI ist so individuell wie die Bereiche, für die sie trainiert worden ist, und: Sie kann auch lügen.

Gerichtsurteile fällen darf sie daher (noch) nicht. Weltweit sei es derzeit so, dass Recht von einem/einer Richter:in gesprochen werden muss, sagt Sophie Martinetz. Im Vorfeld, zum Beispiel für das Aufbereiten von Daten, könne man KI sehr wohl verwenden. Damit Menschen schneller zu ihrem Recht kommen, wäre es in den Augen der Juristin allerdings sinnvoll, KI intensiver einzusetzen: Vor allem in Ländern wie Indien liegen Millionen von Fällen jahrelang, bis sie bearbeitet werden. Die Arbeit der Rechtsanwaltsanwärter:innen werde trotzdem nicht überflüssig werden – es gibt genug zu tun.


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Infos und Quellen

Genese

Künstliche Intelligenz (KI) begegnet uns in unzähligen Bereichen des Alltags. Sie ist Teil unserer Gesellschaft geworden. Als WZ-Redakteurin Petra Tempfer eine wissenschaftliche Studie aus London las, in der es um das versuchsweise Urteilen von Künstlicher Intelligenz am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ging, wurde sie neugierig: Sie wollte der Frage auf den Grund gehen, inwieweit KI in den weltweiten Rechtssystemen schon mitspricht.

Gesprächspartnerin

Juristin Sophie Martinetz im Podcast-Studio von Missing Link.
Juristin Sophie Martinetz im Podcast-Studio.
© Rainer Klement

Sophie Martinetz ist Gründerin und Leiterin von Future-Law, einer unabhängigen Plattform für Legal Tech, und Director des WU Legal Tech Centers.

Daten und Fakten

Quellen

  • Archiv:

    Maschinen, die Aufgaben übernehmen und Prozesse vereinfachen, faszinieren die Menschen schon lang. Bereits 1810 erfand zum Beispiel der deutsche Uhrmacher und Musikinstrumentenbauer Friedrich Kaufmann den Trompeter-Automaten, der etwaige Engpässe in Orchestern ausgleichen sollte. Noch Jahre danach füllten Berichte über den Automaten die Zeitungen – so auch die Wiener Zeitung. Am 3. Jänner 1842 schrieb diese in ihren Kunst-Nachrichten auf Seite 4, dass mit dem Trompeter-Automaten „in der Tat das Unglaubliche geleistet wird“, er aber „bloß in die Klasse bewundernswerter Kuriositäten gehören“ werde. Er wurde folgendermaßen beschrieben: Kleine Blasebälge vertreten die Stelle der Lungenflügel und erzielen einen Ton, welcher dem durch den Hauch des Menschen einer Trompete entlockten ziemlich ähnlich ist, und sich nur dem Ohr etwas unverschmelzt und zerstückt darbietet, indem der Mechanismus der innerlich angebrachten Blasebälge nur stoßweise wirkt, und auf diese Art auch nur ein in einzelne Stöße zerteilter Ton hervorgebracht werden kann. Der Besuch der von Hrn. Kaufmann veranstalteten Akademien wird reichlich belohnt durch das rege Interesse, welches seine kunstvollen Instrumente und Automaten erwecken.

Screenshot einer Seite der Wiener Zeitung aus dem Archiv
Beschreibung des Trompeter-Automaten im Feuilleton der Wiener Zeitung vom 3. Jänner 1842 auf Seite 4.
© 3. Jänner 1842, Seite 4, ANNO/Österreichische Nationalbibliothek

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