
Eine Studie des Instituts für Bildungsforschung der Wirtschaft (ibw) im Auftrag des Unterrichtsministeriums gibt in Vorbereitung auf die Verhandlungen Empfehlungen für das neue Lehrer-Dienstrecht ab, die sich in den meisten Punkten mit jenen der Unterrichtsministerin decken.
Laut Studie soll der Beamtenstatus in ein privatrechtliches Dienstverhältnis analog dem Angestelltenrecht umgewandelt werden. Beziehungsweise soll der "sehr hohe Kündigungsschutz" zurückgenommen werden. So verweisen die Autoren Kurt Schmid und Richard Pirolt auf Pisa-Top-Performer wie Finnland und Island. Es solle zumindest die formale rechtliche Möglichkeit bestehen, sich von Lehrern aufgrund unzureichender Leistungen oder im Fall struktureller Notwendigkeiten trennen zu können - auch wenn sie Beamte sind. In der Schweiz etwa sind die Lehrer zwar Beamte, werden aber nur für fünf Jahre bestellt. Allerdings wird das Kündigungsrecht fast nirgendwo exekutiert, weil die Lehrer überall sehr gut gewerkschaftlich orientiert seien, wie Schmid der "Wiener Zeitung" sagte.
Personalkräftepoolfür Supplierungen
Die Studie empfiehlt auch die Etablierung eines "offenen Lehrerarbeitsmarkts". Das bedeutet, dass sich Lehrer im Rahmen einer offenen Ausschreibung direkt an den Schulen bewerben. Zur Abdeckung temporärer Personalengpässe und als "Systemelement bei strukturellen Änderungen im Lehrerbedarf" sollte ein "Personalkräftepool" etabliert werden.
Auch was die Arbeitszeit betrifft, empfiehlt die Studie, diese an die Anwesenheit an der Schule zu koppeln - nach dem Motto: "Der Arbeitsplatz des Lehrers ist die Schule." Das sei international üblich, sagt Schmid.
Weiterbildung sollin Gehalt einfließen
Weiters wird eine Veränderung des Grundgehalts bei gleichzeitiger Durchforstung und Straffung der Zulagen und eine Koppelung von Gehaltsvorrückungen an Weiterbildung angeregt. International allerdings sind die Vorrückungen meist an die Dienstjahre gekoppelt. Außerdem könne es sinnvoll sein, die Vergabekompetenz für Zulagen an die Schule zu verlagern.
Eine Neuregelung des Dienstrechts würde allerdings grundsätzlich nur neu eintretende Lehrer betreffen - dafür gebe es im nächsten Jahrzehnt aufgrund der bevorstehenden Pensionswelle ein "demografisches Fenster". Gemeint ist, dass in den nächsten zehn Jahren die Hälfte der derzeitigen Lehrer, also 60.000, in Pension geht. Nachteil: Es würden dann zwei parallele Systeme existieren. Vorstellbar wäre, eine Urabstimmung unter der Lehrerschaft über das neue Modell abzuhalten oder eine Opting-In-Möglichkeit für bestehende Verträge zu schaffen.