Wien. Konkrete Gesetzesinitiativen wünschen sich die Initiatoren des Bildungsvolksbegehrens als Ergebnis des Sonderausschusses, der die Forderungen berät. Wie diese Gesetzesvorschläge aussehen sollten und könnten, haben die Proponenten am Montag zu Beginn der zweiten Ausschusssitzung im Parlament vorgestellt. Jeweils neun Empfehlungen zu den zwei Themenblöcken auf der Tagesordnung - pädagogische bzw. organisatorische Schwerpunkte - wurden formuliert und den Abgeordneten vorgelegt.
Im Zeitraum 2013 bis 2020 soll der Fokus in der Lehrer-Ausbildung auf Begabungserkennung und Förderung gelegt werden, während Unterricht und Erziehung im selben Zug "vollständig modernisiert" werden müssen, so Bildungsexperte Bernd Schilcher. Eine "noch in dieser Legislaturperiode einzuleitende" Initiative betrifft jene 75.000 jungen Menschen ohne Schulausbildung, für die etwa das Nachholen von Berufsschulabschlüssen auch ohne Lehrvertrag und eine Aufstockung von Ausbildungsplätzen in Jugendwerkstätten nötig sei.
Ebenfalls gefordert: Ganztagsschulen als Regelschulen flächendeckend bis 2020, Verringerung des Anteils an "frühen Schulabgängern" von derzeit 8,9 Prozent auf 5,1 Prozent bis 2020 sowie eine Erhöhung der Hochschulfinanzierung auf zwei Prozent des BIP bis 2016.
Als "ersten Schritt" zur gemeinsamen Schule behandelt eine Empfehlung die "Verlängerung der gemeinsamen Volksschule bis zum Ende des 12. Lebensjahres", der später die Verschmelzung mit den Neuen Mittelschulen und AHS-Unterstufen folgen soll.
Die künftig bei Sitzungen des Sonderausschusses zum Bildungsvolksbegehren getroffenen Konsensmaterien sollen fortan im Rahmen von Fraktionsführertreffen unmittelbar nach den Ausschusssitzungen besprochen und festgeschrieben werden.