• vom 02.05.2012, 18:05 Uhr

Schule aktuell

Update: 02.05.2012, 18:23 Uhr
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Pflichtschulabschluss soll altersgerecht ermöglicht werden

Externistenprüfung in neuem Gewand



Es ist nie zu spät für Bildung: Die Externistenprüfung soll das altersgerechte Nachholen von Pflichtschulabschlüssen ermöglichen.

Es ist nie zu spät für Bildung: Die Externistenprüfung soll das altersgerechte Nachholen von Pflichtschulabschlüssen ermöglichen.APAweb / Helmut Fohringer Es ist nie zu spät für Bildung: Die Externistenprüfung soll das altersgerechte Nachholen von Pflichtschulabschlüssen ermöglichen.APAweb / Helmut Fohringer

Wien. Nachdem im Jänner im Parlament die Möglichkeit für ein kostenloses Nachholen des Pflichtschulabschlusses geschaffen wurde, erfolgt nun die inhaltliche Ausgestaltung dieses Angebots. Unterrichtsministerin Claudia Schmied hat am Mittwoch den Entwurf für ein "Bundesgesetz über den Erwerb des Pflichtschulabschlusses durch Jugendliche und Erwachsene" zur Begutachtung ausgesendet. Zentraler Punkt dabei ist eine in Anlehnung an das Modell der Berufsreifeprüfung konzipierte Externistenprüfung, die ein altersgerechtes Nachholen von Pflichtschulabschlüssen ermöglichen soll.

Fast 280.000 Österreicher zwischen 15 und 64 Jahren haben keinen Pflichtschulabschluss, jedes Jahr verlassen 3.500 bis 5.000 Jugendliche ohne Abschluss das Schulsystem. Für das Nachholen von Kompetenzen und Abschlüssen stellen Bund und Länder laut der im Jänner beschlossenen Vereinbarung 54,6 Mio. Euro zur Verfügung, pro Kopf gibt es maximal 6.600 Euro Förderung.

Mit dem nun vorgelegten Gesetzentwurf soll speziell "Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die den Pflichtschulabschluss nicht im Rahmen des üblichen Schulbesuchs erlangt haben, die Möglichkeit geboten werden, den Abschluss altersgerecht nachzuholen", erklärte Schmied in einer Aussendung. Ehemalige Schulabbrecher sollen damit leichter einen Weg zurück ins Bildungssystem finden und bessere Chancen am Arbeitsmarkt bekommen.

Konkret sollen sie im Rahmen einer neuen Form einer Externistenprüfung die mit dem erfolgreichen Abschluss der 8. Schulstufe verbundenen Berechtigungen erwerben können, ohne dabei zu sehr schulischen Gegebenheiten zu unterliegen. Konkret soll etwa vermieden werden, dass ein 25-Jähriger "Textiles Werken" nachholen muss.

Zunächst sollen die Teilnehmer Vorbereitungslehrgänge an Erwachsenenbildungseinrichtungen oder in Schulen, die Kurse im Rahmen ihrer Teilrechtsfähigkeit anbieten können, besuchen. Die vorgesehenen Prüfungen können an einem Termin oder in Teilprüfungen vor einer Prüfungskommission abgelegt werden und dürfen nach Ablauf eines Monats insgesamt drei Mal wiederholt werden.

Deutsch, Englisch, Mathematik und Berufsorientierung sind die vier verpflichtenden Prüfungsgebiete. Zusätzlich sind aus vier Wahlprüfungsgebieten ("Kreativität und Gestaltung", "Gesundheit und Soziales", "Natur und Technik" sowie eine weitere Sprache) Prüfungen in zwei Gebieten abzulegen.




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Externistenprüfung

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Dokument erstellt am 2012-05-02 18:06:01
Letzte Änderung am 2012-05-02 18:23:53


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