Wien. Die SPÖ scheint in der Debatte um Studiengebühren einzulenken. Bundeskanzler Werner Faymann kann sich eine sozial verträgliche Form von Studiengebühren vorstellen. Man könne verschiedene Modelle prüfen, solange nur keine Hürden für Studierende aus wirtschaftlich schwachen Familien eingeführt würden, sagte der Kanzler nach dem Ministerrat.
In der SPÖ ist allerdings ein Parteitagsbeschluss gegen Studiengebühren aufrecht. Dennoch kann sich Faymann eine parteiinterne Debatte vorstellen. Unterrichtsministerin Claudia Schmied verwies auf eben diesen Parteitagsbeschluss und meinte, sie fühle sich daran gebunden. Im Übrigen würden durch Studiengebühren höchstens 200 Millionen Euro eingebracht werden, 180 Millionen Euro würden die höheren Stipendien verschlingen, blieben also nur 20 Millionen Euro. Wenn man diese den 2 Milliarden Euro der Unis gegenüberstelle, sei das "nicht sehr attraktiv".

SPÖ-Bundesgeschäftsführerin Laura Rudas präzisierte im Gespräch mit der "Wiener Zeitung": "Die Wiedereinführung von Studiengebühren wird es mit uns nicht geben. Die haben wir mit gutem Grund abgeschafft." Allerdings gestand sie zu, dass es einen SPÖ-internen Diskussionsprozess geben werde, bei dem die verschiedenen Modelle evaluiert würden. Hauptaugenmerk werde dabei sein, dass der freie Uni-Zugang erhalten bleibt. Ob dann ein "akademischer Solidaritätsbeitrag", die von den Kärntner und niederösterreichischen Genossen vorgeschlagene Akademikersteuer, herauskomme, ein Darlehensmodell oder andere Varianten sei noch völlig offen. "Es wird nicht ganz schnell gehen", sagte Rudas, gefragt nach dem Zeitraum des Nachdenkprozesses.
Töchterle erfreut
Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle zeigte sich erfreut über die Diskussionsbereitschaft beim Koalitionspartner. Er verwies darauf, dass er ein fertiges, sozial verträgliches Modell habe, das auch Stundungen von Studiengebühren vorsieht. Er sei jederzeit gesprächsbereit, sagte der Wissenschaftsminister. Töchterle hat einen Entwurf ausgearbeitet, der den Universitäten frei stellt, selbst Studiengebühren bis zu einer Höhe von 500 Euro pro Semester einzuheben. Ausnahmen sind darin ebenso vorgesehen, wie wesentlich höhere Gebühren für Studierende aus Drittstaaten.