Wien. Die Universität Wien bricht eine Lanze und wird ab Herbst autonom Studiengebühren einheben. Das hat der Senat der größten Universität des Landes am Donnerstag beschlossen. Das bedeutet die Rückkehr zu exakt jener Gebührenregelung, die vom Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig eingestuft wurde und im Februar auslief.
Statt sich auf eine neue Regelung zu einigen, bewegten sich die Regierungsparteien keinen Millimeter von ihren altbekannten Gebühren-Positionen (ÖVP dafür, SPÖ dagegen). Und der koalitionäre Zwist geht weiter: Unterrichtsministerin Claudia Schmied sprach sich am Freitag dafür aus, Gebühren für Langzeitstudenten und Studenten aus Drittstaaten per Gesetz einzuführen. Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle schwört weiterhin auf die Autonomie der Unis und sagt, diese sollen selbst entscheiden können, ob und wer zahlen muss.
Zur Erinnerung: Ein vom Wissenschaftsministerium beauftragtes Gutachten besagt, Unis könnten autonom Studiengebühren bestimmen. Die SPÖ beruft sich auf andere Gutachten, wonach die Unis gar keine Gebühren einheben dürfen. Töchterle sagte am Freitag, er fühle sich durch den Senatsbeschluss der Universität Wien gestärkt.
Er räumte aber auch ein, dass es Klarheit für ein Gerichtsurteil bedarf und die Entscheidung der Universität Wien mit einem "sehr niedrigen" Grad an Rechtsunsicherheit verbunden sei. Diese Aussage lässt bei der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) die Wogen hochgehen: Der Wissenschaftsminister sei ein "Sturschädel" und wolle "auf Biegen und Brechen Studiengebühren einführen", so Angelika Gruber vom ÖH-Vorsitzteam zur "Wiener Zeitung".
Töchterle beruft sich auf ein einziges Gutachten, das seiner Rechtsauffasung entspricht", so Gruber weiter, denn die autonome Gebühreneinhebung sei im Universitätsgesetz 2002 nicht verankert, und durch Töchterles Pochen auf Autonomie werde "das Parlament und der Gesetzgeber verhöhnt". In Richtung Minister fragt sie: "Wie präpotent muss man sein?"
Mit der Gebühreneinführung sucht die Uni Wien einen Ausweg aus der "Pattstellung und Unklarheit", so eine Sprecherin des Rektorats, maximal 15 Prozent der Studierenden an der Uni Wien würden damit zur Kasse gebeten – denn wie zuvor gibt es auch ab Herbst wieder zahlreiche Ausnahmen: Zahlen müssen unter anderem nur Studenten, welche die Mindeststudiendauer mehr als zwei Semester überschreiten oder aus Drittstaaten (ausgenommen Entwicklungsländer) kommen.
Auch TU- und WU-Wien stimmen über Gebühren ab
Unis wie die Technische Universität Wien (TU), die Wirtschaftsuniversität, TU-Graz, Karl-Franzens-Uni Graz sowie die Unis Klagenfurt und Innsbruck wollen der Uni Wien folgen und ebenfalls autonome Gebühren einführen. Die meisten Senate treten im Mai zusammen, um darüber abzustimmen. Hier will die ÖH Druck machen – und nicht nur auf die sanfte Tour: "Es ist für die Universitäten auch ein finanzielles Risiko, autonom Studiengebühren einzuheben", so Gruber. Der Universität Wien bringen die autonom eingehobenen Studiengebühren neun Millionen Euro pro Jahr.
Zwei Millionen Euro für Klagen aus ÖH-Rücklagen
Die ÖH hat bereits zwei Millionen Euro Rücklagen aufgelöst, um Studierende bei ihren Klagen zu unterstützen. Zwar sind Sammelklagen laut Verfassungsjurist Heinz Mayer bei diesem Verfahren nicht möglich, daher will die ÖH Studierende bei Individualbeschwerden unterstützen, und – sobald Gebühren verlangt werden – auch Bescheidsbeschwerden einbringen.
Explizit gegen einen Antrag für Studiengebühren ausgesprochen haben sich bisher drei Wiener Kunstuniversitäten (Angewandte, Musik, Bildende), die Medizin-Universität Innsbruck, die Universität für Bodenkultur in Wien und die Montan-Universität Leoben.