Wien. Die Universitäten erhalten künftig eine Belohnung für prüfungsaktive Studenten, Absolventen, die Einwerbung von Drittmitteln sowie Kooperationen mit anderen Hochschulen. Das sieht der Entwurf einer Verordnung von Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle (V) vor, mit der die Verteilung der "Hochschulraum-Strukturmittel" in der Höhe von 450 Mio. Euro zwischen 2013 und 2015 geregelt wird. Das Geld für die Strukturmittel stammt aus der "Hochschulmilliarde".
Schon bisher gab es bei der Hochschulfinanzierung eine solche leistungsbezogene Komponente: Im Zuge der Leistungsvereinbarungen wurden 20 Prozent der Mittel über ein sogenanntes "formelgebundenes Budget" verteilt - anhand von elf Indikatoren wurden dabei die Mittel den 21 Unis zugewiesen. Nun soll es mit der heute, Freitag, in Begutachtung gehenden Verordnung nur mehr vier Kriterien geben. Ziel der Verordnung ist laut Töchterle ein "Mehr an Transparenz und eine Steigerung der Studien- und Prüfungsaktivität".
60 Prozent der Mittel (270 Mio. Euro) gibt es für die "Anzahl der prüfungsaktiv betriebenen ordentlichen Bachelor-, Master- und Diplomstudien", wobei nach Fächergruppen gewichtet wird. "Buchwissenschaften" wie Publizistik werden dabei gering gewichtet, Medizin und künstlerische Studien hoch. Jede Uni erhält jenes Kuchenstück, das ihrem Anteil an der Gesamtsumme der gewichteten Anzahl der prüfungsaktiv betriebenen Studien an allen Unis entspricht. Als "prüfungsaktiv" gelten Studenten, wenn sie pro Studienjahr mindestens 16 ECTS-Punkte oder Studienleistungen im Ausmaß von acht Semesterstunden erbringen. Dieses Ausmaß entspricht den Kriterien für die Zuerkennung der Familienbeihilfe.
Zehn Prozent der Mittel (45 Mio. Euro) gibt es für die ebenfalls gewichtete "Anzahl der Absolventen ordentlicher Bachelor-, Master-und Diplomstudien". Auch hier erhält jede Uni jenes Stück vom Geldkuchen, das ihrem Anteil an der Gesamtsumme der Absolventen aller Unis entspricht.
15 Prozent oder 67,5 Mio. Euro können sich die Unis für "Wissenstransfer" holen. Dabei wird das Einwerben von Drittmitteln für Forschungsprojekte belohnt. Berücksichtigt werden dabei nur Erlöse bestimmter Auftraggeber bzw. Fördergeberorganisationen wie etwa EU, Länder, Gemeinden, Wissenschaftsfonds FWF, Jubiläumsfonds der Nationalbank, Unternehmen etc. Unberücksichtigt bleiben Drittmittel aus direkter Bundesfinanzierung, gefördert werden sowohl Antrags- als auch Auftragsforschung sowie Grundlagen- als auch angewandte Forschung. Wieder erhält jede Uni jenes Kuchenstück, das ihrem Anteil an der Gesamtsumme der Drittmittelerlöse aller Unis entspricht. Das autonome Einheben von Studiengebühren soll entgegen ursprünglicher Überlegungen nicht belohnt werden.
Die letzten 15 Prozent (67,5 Mio. Euro) wiederum sollen nicht nach Indikatoren, sondern projektbezogen vergeben werden. Gefördert werden dabei Kooperationen im Bereich Lehre, Forschung und Verwaltung zwischen mehreren Unis oder zwischen einer Uni und einer weiteren Institution aus dem Wissenschafts-, Kunst- und Kulturbereich oder der Wirtschaft. Für die Vergabe wird eine Kommission eingesetzt, die von Wissenschaftsministerium, Finanzministerium und Universitätenkonferenz beschickt wird.