• vom 05.07.2012, 10:44 Uhr

Uni aktuell

Update: 05.07.2012, 18:15 Uhr
  • Artikel
  • Lesenswert (9)
  • Drucken
  • Leserbrief
  • Empfehlen/Teilen



Höchstgericht weist Beschwerde gegen Studiengebühren ab, Klagen folgen

Gebühren: Studenten bei VfGH abgeblitzt


Von Bettina Figl

  • Bescheidbeschwerde statt Individualantrag nötig.

Demonstration gegen die Wiedereinführung der Studiengebühren an der Uni Wien nach alter Regelungim April in Wien.

Demonstration gegen die Wiedereinführung der Studiengebühren an der Uni Wien nach alter Regelungim April in Wien.APAweb / Helmut Fohringer Demonstration gegen die Wiedereinführung der Studiengebühren an der Uni Wien nach alter Regelungim April in Wien.APAweb / Helmut Fohringer

Wien. Trotz Ferienbeginn haben Studenten derzeit wenig Grund zu feiern: Die ersten Klagen gegen die Einhebung von Studiengebühren waren weder beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) noch beim Senat der Uni Wien erfolgreich. Der Senat hat am Donnerstag in einer Sondersitzung die Berufungen von sieben Studenten gegen die Gebührenpflicht abgewiesen, die Österreichische Hochschülerschaft (ÖH) will diese nun beim VfGH einbringen.

Ebenfalls am Donnerstag hatte der VfGH die erste Beschwerde eines Studenten der Uni Wien aus formalen Gründen abgelehnt: Es darf keine Individualbeschwerde, sondern muss eine Bescheidbeschwerde eingebracht werden. Diese ist erst dann möglich, wenn es seitens der Unis Zahlungsaufforderungen gibt, so VfGH-Sprecher Christian Neuwirth zur "Wiener Zeitung". Weiter unklar ist, ob der VfGH das Einheben von Studiengebühren durch die Universitäten für rechtmäßig hält oder nicht. Die Vorgeschichte: Am 1. März hob der VfGH jene Regelungen auf, wann Gebühren zu zahlen sind und wann nicht. Da sich die Regierung auf keine Neuregelung einigen konnte, forderte Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle unter Berufung auf ein Gutachten des Juristen Heinz Mayer die Unis auf, Gebühren autonom einzuheben – ob sie das dürfen, wollen die Studenten mit ihren aktuellen Beschwerden klären.

Die Gebühren in der Höhe von 363,36 Euro müssen demnach ab Herbst gezahlt werden, wenn man die Mindeststudiendauer um mehr als zwei Semester überschreit oder aus einem Nicht-EU land kommt. Welche Vorgehensweise empfiehlt ihnen die ÖH? "Unbedingt bezahlen", so Wulz, ansonsten sei unklar, ob man zugelassen bleibt. Klagen könne man danach immer noch. Dafür hat die ÖH hat zwei Millionen Euro aus ihren Rücklagen aufgelöst. "Wir gehen davon aus, dass wir recht bekommen", so Wulz, und Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle bezeichnet es als "sehr begrüßenswert" dass im aktuellen Anlassfall rasch entschieden wurde.




Leserkommentare




Mit dem Absenden des Kommentars erkennen Sie unsere Online-Nutzungsbedingungen an.


captcha Absenden

* Pflichtfelder (E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht)


Dokumenten Information
Copyright © Wiener Zeitung Online 2013
Dokument erstellt am 2012-07-05 10:50:21
Letzte Änderung am 2012-07-05 18:15:52


Werbung




Beliebte Inhalte



Ein tunesischer Polizistvor der Okba Ibn Nafaa Moschee in Kairouan,153 km südlich von Tunis. - EPAweb / MOHAMED MESSARA
  • Festnahmen von 200 mutmaßlichen Extremisten.
  • weiter

Viktor Orbán. - epa
  • Ungarischer Premier vergleicht Politik Berlins mit Hitlers Besetzung von 1944.
  • weiter

  • FCC pocht angeblich auf neue Kredite und auf Haftungen der Republik.
  • weiter

Menschen laufen auf einer Straße in Deir al-Zor. - REUTERSweb / Khalil Ashawi
  • Folter wird seit Jahrzehnten systematisch eingesetzt, nun auch von den Aufständischen.
  • weiter

Volksschulwand vorher (links) und nachher (rechts) - Bild: Andreas Praefcke An einer Volksschule in Wien mussten nach dem Protest der Mutter einer Schülerin die Kreuze in allen Klassenzimmern entfernt werden...weiter

  • Der Streit um religiöse Symbole ist ein Nebenschauplatz
  • weiter

"Bevor uns das Rohöl ausgeht, geht uns das Wasser aus" , ist Brabeck-Letmathe überzeugt. - dpa
  • Spitzenmanager über Europas Defizite und emotionale Debatten.
  • weiter

Schütze Bosko Rasovic trainiert fünfmal pro Woche. S. Jenis
  • Rund 24.000 Wiener haben eine Waffenbesitzkarte.
  • weiter





Frankreich: Amandine Bourgeois - "L'enfer et moi"

Der Teil einer Installation des pakistanischen Künstlers von Imran Qureshi im Metropolitan Museum in New York. Die letzten Stufen werden noch eingekleidet, und dann kanns los gehen:

20.5.2013: Ein tibetischer Mönch hält ein Schild neben einem Plakat, das Gedhun Choekyi Nyima, den elften Penchen Lama zeigt, der vom Dalai Lama anerkannt wird. Noch herrscht auf der Croisette vor dem Palais des Festivals in Cannes die Ruhe vor dem Sturm.

Werbung