Wien. Mittwochabend ist es zu spät: Am 5. September endet an den Universitäten die neue Inskriptionsfrist für Studienanfänger in Bachelor- und Diplomstudien. Während etwa an der Universität Wien, der Uni Graz und der Technischen Universität (TU) Graz die Vorjahresmarke an Anmeldungen fast erreicht ist, sieht es an anderen Hochschulen noch schlecht aus. Vor den Toren der TU Wien bildeten sich am Montag zwar lange Schlangen, mit rund 2500 Anmeldungen liegt man jedoch noch weit unter dem Vorjahreswert von 5500. Ebenfalls rückläufig sind auch die Anmeldungszahlen an der Universität Linz. Um auf das Vorjahresniveau zu kommen, fehlen dort noch mehr als 1600 Studienanfänger.
Wer nun die Immatrikulationsfrist versäumt, verliert ein ganzes Semester. Die Universitäten wiederum versprechen sich durch die strenge Fristsetzung zusätzliche Zeit für die Planung des Studienbetriebs. Ausnahmen soll es nur in klar definierten Härtefällen geben, hieß es. Die Ausnahmeregelung gilt etwa für Studenten, die bei einem Aufnahmeverfahren gescheitert sind, für Zivil- und Präsenzdiener, "Nachmaturanten", bei einem Scheitern in der Studieneingangsphase, bei einer Verhinderung aufgrund von Praktika, Berufstätigkeit oder Auslandsaufenthalten sowie aufgrund eines "unvorhergesehenen oder unabwendbaren Ereignisses".
Klage hätte keine Chance
Wer zu spät kommt und keine der genannten Härtebedingungen erfüllt, hat Pech gehabt. Davon, gegen einen ablehnenden Bescheid zu berufen oder gar zu klagen, raten Rechtsexperten allerdings ab. "Eine Klage hätte in diesem Fall keinen Sinn, gerade weil es viele Ausnahmeregelungen gibt", sagte die Wiener Verwaltungsrechtlerin Gabriele Kucsko-Stadlmayer auf Anfrage. Darüber hinaus könne man eigentlich von einem Studienanfänger erwarten, dass er sich über das jeweilige Anmeldeprozedere rechtzeitig informiert.
Um zu einem Studium zugelassen zu werden, müssen sich angehende Studenten zuerst online registrieren und dann inskribieren. Die Inskriptionsfrist endet spätestens am Mittwochabend.