- vom 07.09.2012, 14:57 Uhr
Update: 07.09.2012, 16:28 Uhr
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Studenten zahlen 363,36 Euro pro Semester - aber nur an acht Unis
Die Studiengebühren-Modelle im Vergleich
- Töchterle will Unis entscheiden lassen.
- Burgstaller: Wer kein
Stipendium erhält, soll zahlen.

Immer wieder protestieren Studierende gegen Studiengebühren - das Bild zeigt Studierende, die 2009 den Hörsaal 1 der Johannes Kepler Universität in Linz besetzten. Die Protestierenden forderten freien Hochschulzugang und die ersatzlose Abschaffung der Studiengebühren.APAweb / Rubra
Immer wieder protestieren Studierende gegen Studiengebühren - das Bild zeigt Studierende, die 2009 den Hörsaal 1 der Johannes Kepler Universität in Linz besetzten. Die Protestierenden forderten freien Hochschulzugang und die ersatzlose Abschaffung der Studiengebühren.APAweb / Rubra
Wien. Die Studiengebührenmodelle von Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle und der Salzburger Landeshauptfrau Gabi Burgstaller unterscheiden sich weniger bei der Beitragshöhe als bei der Frage der Stipendien.
Während Töchterle eine Gebührenhöhe in einer Bandbreite von bis zu 500 Euro pro Semester vorschlägt und die konkrete Höhe den Unis überlassen will, sieht das Burgstaller-Modell eine Beibehaltung der derzeitigen Beitragshöhe von 363,36 Euro pro Semester vor.
Allerdings würde sich die Zahl der Stipendienbezieher bei Burgstaller gegenüber dem Status Quo mehr als verdoppeln, während Töchterle eher auf eine moderate Ausweitung der Beihilfenbezieher setzt. Im Anschluss die beiden Modelle sowie die derzeitige Gebührenregelung im Vergleich.
- STATUS QUO: Derzeit zahlen Studenten nur an acht der 21 Unis Studiengebühren. Die Universität Wien, die Uni Innsbruck, die Wirtschaftsuniversität (WU), die Uni Graz, die Technische Uni (TU) Graz, die Uni Linz, das Mozarteum Salzburg und die Veterinärmedizinischen Universität heben Studiengebühren in der Höhe von 363,36 Euro pro Semester von jenen Studenten ein, die die Mindeststudiendauer um mehr als zwei Semester überschritten haben bzw. aus Nicht-EU-Staaten kommen. Das sind je nach Uni ca. 15 Prozent der dort Studierenden bzw. rund zehn Prozent aller Uni-Studenten. Diese uni-autonomen Regelungen wurden allerdings beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) angefochten.
- Derzeit erhalten 42.000 Personen und damit 17 Prozent aller Studenten Studienförderungen in der Höhe von rund 180 Mio. Euro, die durchschnittliche Beihilfe lag im vergangenen Studienjahr bei 4.300 Euro pro Jahr.
- TÖCHTERLE-MODELL: Die Unis können individuell entscheiden, ob und in welcher Höhe sie Gebühren von bis zu 500 Euro pro Semester einheben. Für verschiedene Studien können bei "sachlicher Rechtfertigung" unterschiedlich hohe Beiträge festgelegt werden. Bei einem Studium an mehreren Unis muss der Beitrag nur einmal gezahlt werden, bei unterschiedlichen Beträgen gilt der höhere. Die Beiträge sollen der jeweiligen Uni bleiben, zehn Prozent jedoch in einen "Sozialfonds" für sozial bedürftige Studenten wandern. Von Studenten aus Nicht-EU- bzw. Nicht-EWR-Staaten können sogar "kostendeckende Studienbeiträge" verlangt werden - das sind bei Musik- oder Medizinstudien mehrere zehntausend Euro pro Jahr.
- Gebührenbefreit wären Drittstaatsangehörige aus Entwicklungsländern, Studienbeihilfenbezieher, Studenten in Mobilitätsprogrammen, Studierende, die verpflichtende Semester im Ausland absolvieren, Studenten von ausländischen Unis mit Partnerschaftsabkommen, behinderte oder beurlaubte Studenten sowie Personen, die aufgrund von Krankheit, Schwangerschaft oder Kinderbetreuung mehr als zwei Monate fehlen. Die Unis können außerdem einzelne Personengruppen wie etwa Uni-Angestellte zusätzlich befreien. Die Unis sollen auch die Möglichkeit haben, Beiträge zu stunden.
- Parallel dazu soll das Stipendiensystem mit 8,4 Mio. Euro ausgebaut werden. Dafür sollen die Einkommensgrenzen angehoben werden, wodurch mehr Studierende als bisher die Höchstbeihilfe erhalten und vor allem Studenten mit Eltern aus dem Mittelstand profitieren würden. Zieht man die derzeitige durchschnittliche Beihilfenhöhe von 4.300 Euro pro Jahr heran, käme man auf rund 2.000 zusätzliche Beihilfenbezieher.
- BURGSTALLER-MODELL: Die Gebührenhöhe beträgt bei Burgstaller an allen Unis 363,36 Euro pro Semester, was Einnahmen von 140 Mio. Euro bringen soll. Zahlen sollen aber nur rund 60 Prozent der Studenten - nämlich alle, die keine Stipendien bzw. Beihilfen erhalten. Die restlichen 40 Prozent würden demnach eine Form der Studienförderung erhalten. Das sind weitaus mehr als beim Töchterle-Modell. Inklusive Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen würden so zusätzliche 62.000 Personen ein Stipendium erhalten.
- Konkret will Burgstaller eine Anhebung der Einkommensobergrenze, die für die Zuerkennung eines Stipendiums herangezogen wird, um etwa 5.000 Euro. Profitieren sollen davon Arbeitnehmer, deren Kinder derzeit kein Stipendium erhalten. Zusätzlich sollen alle Stipendienbezieher eine Unterhaltsunterstützung ("jährliches Startgeld") von 1.000 Euro erhalten. Sowohl Stipendien als auch Startgeld würden an die Inflationsrate gekoppelt und bei Überschreitung der Fünf-Prozent-Grenze angepasst. Unterm Strich sollen laut Schätzungen von Burgstallers 25 Mio. an Einnahmen für die Unis bleiben. Gleichzeitig sieht Burgstallers Modell einen Aktions-und Zeitplan vor, mit dem das Ziel einer Anhebung des Hochschulbudgets auf zwei Prozent des BIP bis 2020 erreicht werden soll. Finanziert werden soll das u.a. durch Einnahmen aus vermögensbezogenen Steuern.
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Copyright © Wiener Zeitung Online 2013
Dokument erstellt am 2012-09-07 14:58:22
Letzte Änderung am 2012-09-07 16:28:04
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