Wien. Das am Montag (1. Oktober) beginnende neue Studienjahr bringt nach einem Gratis-Semester an einigen Universitäten wieder Studiengebühren für Langzeitstudenten und Nicht-EU-Bürger - und vielleicht gleich auch noch deren Abschaffung oder Ausweitung. Außerdem wird des öfteren gewählt: Senate und Regierung bestellen im Wintersemester neue Uni-Räte, die Studenten im Frühling eine neue Führung der Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH). Mit Jahresbeginn sollen außerdem die neuen dreijährigen Leistungsvereinbarungen zwischen Unis und Bund in Kraft treten.
Aufgrund eines Urteils des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) sind mit 1. März 2012 jene Bestimmungen aus dem Gesetz gefallen, die festlegen, wann Studiengebühren zu zahlen sind und wann nicht. Daher waren im Sommersemester 2012 keine Studienbeiträge zu bezahlen. Allerdings haben daraufhin acht Universitäten autonom beschlossen, ab dem Wintersemester 2012/13 wieder Gebühren einzuheben: An der Universität Wien, der Universität Innsbruck, der Wirtschaftsuniversität (WU), der Universität Graz, der Technischen Universität (TU) Graz, der Universität Linz, dem Mozarteum Salzburg und der Veterinärmedizinischen Universität müssen jene Studenten 363,36 Euro pro Semester zahlen, die die Mindeststudiendauer um mehr als zwei Semester überschritten haben bzw. aus Nicht-EU-Staaten kommen.
Autonome Gebühreneinhebung
Ob diese Regelung Bestand hat, entscheidet nach Bescheidbeschwerden von Studenten erneut der VfGH - noch heuer soll bekanntgegeben werden, ob der Gerichtshof ein Verordnungsprüfungsverfahren einleitet: Hebt er dann die entsprechenden Verordnungen der Unis auf, müssen diese die bereits entrichteten Gebühren rückerstatten und dürfen keine neuen eingehoben werden. Hat er hingegen keine Bedenken gegen eine autonome Gebühreneinhebung durch die Hochschulen, dürften auch alle anderen Unis nachziehen und die Studenten zur Kasse bitten. Möglich wäre dann auch eine Erhöhung der Beiträge bzw. eine Ausweitung auf alle Studenten.
Die zweite größere Neuerung des Studienjahrs haben die meisten Betroffenen bereits hinter sich: Studienanfänger in Bachelor- und Diplomstudien mussten sich bereits bis 5. September inskribieren. Ausnahmen gibt es für Studenten, die bei einem Aufnahmeverfahren gescheitert sind, für Zivil- und Präsenzdiener, "Nachmaturanten", bei einem Scheitern in der Studieneingangsphase, bei einer Verhinderung aufgrund von Praktika, Berufstätigkeit oder Auslandsaufenthalten sowie aufgrund eines "unvorhergesehenen oder unabwendbaren Ereignisses". Sie können sich noch bis 30. November einschreiben. Für Unis und Fächer mit Aufnahmeprüfung gelten ebenfalls weiter eigene Fristen.
Neue Universitätsräte
Im Wintersemester werden außerdem alle Universitätsräte neu bestellt: Zunächst wählen die Senate der Unis ihre Kandidaten für die Posten aus, anschließend ist die Regierung (auf Vorschlag des Wissenschaftsministers) am Zug - und schließlich müssen alle bestellten Uni-Räte einer Hochschule ein weiteres Mitglied bestimmen. Amtsantritt der für fünf Jahre bestellten neuen Räte ist dann am 1. März 2013.
Im Frühjahr sind dann die Studenten dran: Im Mai oder Juni stehen wieder ÖH-Wahlen am Programm. Derzeit stellen die Grünen und Alternativen StudentInnen (GRAS), der Verband Sozialistischer StudentInnen (VSStÖ), die Fachschaftslisten (FLÖ) und die Fraktion Engagierter Studierender (FEST) die ÖH-Exekutive. Zum Drüberstreuen wird auch an mindestens zwei Unis ein neuer Rektor bestimmt: An der Medizin-Uni Innsbruck kämpft Amtsinhaber Herbert Lochs um seine Wiederbestellung, an der Uni Klagenfurt kommt nach der Abberufung von Heinrich C. Mayr ein neuer Kandidat zum Zug.
Im Jänner 2013 sollen außerdem die neuen dreijährigen Leistungsvereinbarungen zwischen Unis und Bund in Kraft treten. Dabei gibt es über den sogenannten "Hochschulraum-Strukturfonds" neue Regeln für die Geldverteilung.
Der Ausspruch "das geht sich nicht aus" ist universell einsetzbar und trifft auch auf die Koalitionsverhandlungen nach der ÖH-Wahl zu...weiter