• vom 17.10.2012, 18:26 Uhr

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Verfassungsgericht hat Bedenken gegen autonome Einhebung von Studiengebühren durch die Universitäten

Eine unendliche Geschichte


Von Brigitte Pechar

  • Minister Töchterle will gesetzliche Regelung, SPÖ will nur eine Reparatur.



Wien. Über die Sinnhaftigkeit von Studiengebühren werden SPÖ und ÖVP vermutlich noch länger streiten. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat nämlich Bedenken gegen die "autonome" Vorschreibung und Einhebung von Studiengebühren durch die Universitäten. Das könnte der Verfassung oder dem Universitätsgesetz (UG) widersprechen, erklärte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger am Mittwoch in einer Pressekonferenz. Deshalb habe man ein Verordnungsprüfungsverfahren betreffend die entsprechenden Bestimmungen in der Satzung der Universität Wien eingeleitet.

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Konkret hat der VfGH in zwei Punkten Bedenken: Die Vorschreibung von Studiengebühren unterliege einer besonderen staatlichen Verantwortung, die Übertragung einer weitreichenden Verantwortung dürfte damit nicht im Einklang stehen. Selbst wenn man diese Auffassung nicht teile, müsse man sich fragen, ob der Umstand, dass im UG nach wie vor auf Studiengebühren Bezug genommen wird, nicht eine autonome Regelung durch die Unis ausschließe.

Die Lösung des Problems wäre eine gesetzliche Regelung. Dazu können sich die Koalitionspartner aber nicht durchringen. Beziehungsweise haben sie völlig unterschiedliche Vorstellungen einer Lösung. Während die ÖVP klare Befürworterin von Studiengebühren ist, findet sich in der SPÖ eine klare Mehrheit dagegen. Da aber der Vorwahlkampf eröffnet ist und sich Bundeskanzler Werner Faymann in der Sozialdemokratie daher jetzt kein neues Diskussionsfeld eröffnen will, scheint es so zu sein, dass die Entscheidung dem VfGH zukommen wird. Und in welche Richtung diese geht, hat Präsident Holzinger bereits angedeutet. Immerhin führen in 85 Prozent der Fälle solche vorläufigen Bedenken tatsächlich zur Aufhebung der entsprechenden Bestimmungen. Also könnten die Studiengebühren, die derzeit von acht Universitäten autonom verlangt werden, nicht mehr eingehoben werden. Im ersten Quartal 2013 will das Höchstgericht seine Entscheidung bekannt geben.

Uni Wien hebt
Gebühren trotzdem ein
Zwar hat Holzinger die Unis aufgefordert, mit einer Einhebung von Gebühren "vorsichtig" umzugehen. Die Universitäten lassen sich aber vorerst nicht aus der Bahn werfen. Die Universität Wien versicherte, sie werde die Gebühren bis zu einer gegenteiligen Entscheidung des VfGH einheben. Sollte das Höchstgericht dagegen entscheiden, würden die eingezahlten Gebühren refundiert. Die Universitätenkonferenz zeigte sich von der Ankündigung Holzingers enttäuscht, sie hätte eine raschere Entscheidung des VfGH erwartet.

Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle begrüßte einmal, dass der VfGH Klarheit darüber herstellen werde, ob die Unis autonom Gebühren einheben dürfen. Er selbst sei bemüht, durch eine gesetzliche Neuformulierung Rechtssicherheit zu schaffen.

Töchterle hat ja bereits ein Modell vorgelegt, wie er sich Studiengebühren vorstellt: Demnach sollen die Unis individuell entscheiden können, ob und in welcher Höhe sie Gebühren von bis zu 500 Euro pro Semester einheben. 90 Prozent der Beiträge sollen der Uni bleiben, zehn Prozent in einen "Sozialfonds" für bedürftige Studenten wandern.

ÖVP-Cortolezis: "Den Unis nicht in den Rücken fallen"
Von Studenten aus Nicht-EU- beziehungsweise Nicht-EWR-Staaten können sogar "kostendeckende Studienbeiträge" verlangt werden. Gebührenbefreit wäre aber nur eine viel kleinere Gruppe - Studienbeihilfenbezieher, Studenten in Mobilitätsprogrammen und behinderte oder beurlaubte Studenten. Parallel dazu soll die Studienbeihilfe ausgebaut werden.

ÖVP-Wissenschaftssprecherin Katharina Cortolezis-Schlager sprach sich gegenüber der "Wiener Zeitung" für eine politische Lösung aus: Bis Jahresende sollte es entweder einen Initiativantrag - also auf parlamentarischer Ebene - oder eine Regierungsvorlage dazu geben. Auch sie ist für eine Gebühr von 500 Euro - bei Drittstaatenangehörigen bis zum Deckungsgrad -, stellt sich aber eine andere Aufteilung vor: 60 Prozent sollten den Universitäten für die Lehre zur Verfügung stehen, 40 Prozent in Studienbeihilfe gehen. "Wir dürfen den Universitäten jetzt nicht in den Rücken fallen", sagte Cortolezis. Diese bräuchten das Geld, denn auch wenn die Studienplatzfinanzierung komme, bräuchte es etwa zehn Jahre, bis große Unis umgestellt werden könnten. Die ÖVP-Wissenschaftssprecherin kann sich jedenfalls einen Kompromiss zwischen einem völlig neuen Modell und einer Reparatur bis Jahresende vorstellen.

Auch die "SPÖ ist zu einer politischen Lösung bereit". Das betont Wissenschaftssprecherin Andrea Kuntzl. Allerdings eben unter dem Gesichtspunkt der Reparatur, denn sie verwies auf den von Töchterle bereits mehrmals abgelehnten SPÖ-Vorschlag. Demnach soll das "alte" Studiengebührenmodell (das mit der von den Unis autonom angewandten Regelung praktisch ident ist) mit seinen zahlreichen Ausnahmen von der Gebührenpflicht wieder repariert werden.

Wissen: Studiengebühren an Unis und FH

Mit dem Wintersemester 2001/02 wurden die von der ÖVP-FPÖ-Regierung 2000 beschlossenen Studiengebühren eingeführt. Es kam zu massiven Studentendemonstrationen. Damals lag die Höhe bei 5000 Schilling pro Semester, 2002 wurde das in 363,36 Euro umgerechnet - seither ist der Betrag gleich geblieben.




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Studiengebühren

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Dokument erstellt am 2012-10-17 18:33:08


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