
Wien/Frankfurt/Bern. (ede/apa/dapd/dpa) Die Schweizer Banken bereiten sich intern darauf vor, das geplante Steuerabkommen mit Deutschland, das Anfang 2013 in Kraft treten soll, zu unterlaufen: Das behauptet der Leiter der Steuerfahndung in Rheinland-Pfalz, Klaus Herrmann. In einem Interview mit dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" sagt Herrmann, derzeit seien sieben Modelle auf dem Markt, die zumindest die 25-prozentige Quellensteuer unauffällig umgehen. In den Banken würden sie intern als "Sieben Wege zum Glück" bezeichnet - erste Angebote seien bereits an deutsche Kunden verschickt worden.
Österreich hat sein Steuerabkommen mit der Schweiz zur Legalisierung von Schwarzgeld im April dieses Jahres unter Dach und Fach gebracht - es tritt am 1. Jänner 2013 in Kraft. Man könne es jedoch nicht verhindern, sollte jemand vorher sein Geld aus der Schweiz abziehen, sagt Andreas Perotti, Sprecher von Finanzministerin Maria Fekter.
Durch das österreichisch-schweizerische Abkommen können mit einer anonymen Einmalzahlung in Höhe von 15 bis 30 Prozent beziehungsweise 38 Prozent (bei höherem Vermögen) die steuerlichen "Sünden" der Vergangenheit bereinigt werden. Wem die Anonymität nicht so wichtig ist, dem steht die Möglichkeit einer ebenfalls strafbefreienden Selbstanzeige offen.
"Ein absolutes Gros der Berater sagt: Nutzt die Chance für Amnestie", sagt Steuerexperte Friedrich Fraberger vom Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen KPMG Austria. "Wenn aber jemand vom Radar verschwinden will, dann kann er das natürlich machen."
"Rettungsanker" in Liechtenstein
Ein "bewährtes Modell" ist dabei laut Steuerfahnder Herrmann etwa der "Liechtensteiner Rettungsanker", eine Methode aus den 1980er und 1990er Jahren. Dabei gründe der deutsche Kunde in Liechtenstein eine Stiftung und transferiere das Geld auf ein neues Konto. Das Geld werde aber weiterhin von derselben Bank verwaltet. Um den wahren Besitzer des Vermögens zu verschleiern, laufe die Kommunikation über einen Liechtensteiner Treuhänder. Weil die Zinserträge vordergründig nach Liechtenstein laufen, entfalle die Quellensteuer.
Bei der "Domizillösung" wiederum lasse sich der Kunde in einem Land, in dem kein Steuerabkommen mit der Schweiz existiert, eine Adresse einrichten. Dies sei etwa bei der Isle of Man oder Gibraltar der Fall. Die Bank ihrerseits sichere zu, dass sie in diesem Fall nicht überprüft, ob es sich um eine Scheinadresse handle. Wenn der Kunde seine Kontounterlagen einsehen wolle, müsse er diese entweder bei der Bankfiliale direkt abholen oder sich diese an einen Briefkasten an der Scheinadresse schicken lassen. Eine solche Scheinadresse könne man relativ günstig kaufen. Die Variante, sein Geld in Offshore-Gesellschaften zu transferieren, würde sich für Kunden mit großem Vermögen eignen, weil sie sehr teuer sei.