Großbritannien und Schweden forderten mehr Handlungsfreiheit Aufsichtsbehörden
Großbritannien und Schweden hatten das Lager der Länder angeführt, die mehr Handlungsfreiheit für ihre nationalen Aufsichtsbehörden forderten. Sie wollen von den Banken im Fall einer systemweiten Krise verlangen, mehr Kapital zum Schutz vor Verlusten beiseite zu legen als nach Basel III vorgeschrieben. Die Steuerzahler sollen so vor neuen Rettungsaktionen für die Banken bewahrt werden. Deutschland, Frankreich und andere Staaten wollten das nur zulassen, wenn die Extra-Kapitalpuffer von der EU-Kommission genehmigt werden. Damit sollte verhindert werden, dass die schärferen Standards in einem Land zu Problemen in anderen EU-Staaten führen. Höhere Quoten in einem der Haupt-Bankenländer könnte die dort ansässigen Großbanken dazu veranlassen, sich aus anderen EU-Ländern zurückzuziehen. Darunter würden vor allem osteuropäische Staaten leiden, wo ein Großteil des Bankensektors von Auslandsbanken dominiert wird.
Briten und Schweden setzten ihre Vorstellungen weitgehend durch. Dennoch verhinderte vor allem der britische Schatzkanzler George Osborne die endgültige Einigung. Er forderte noch mehr nationalen Entscheidungsspielraum bei der Anwendung der globalen Regeln. Andererseits kritisierte er, der Gesetzentwurf weiche zu stark von den einheitlichen Vorgaben von Basel III ab. "Ich bin nicht bereit dazu, dort rauszugehen und etwas zu sagen, was mich fünf Minuten später wie einen Idioten aussehen lässt", sagte er. Osborne monierte, dass anders als bei Basel vorgesehen, die EU keine bindenden Standards zur Definition von Eigenkapital einführe. Damit kritisierte er erneut, dass die bei den Landesbanken verbreiteten stillen Einlagen gleichermaßen zur Verlustabsicherung herangezogen werden können wie Bankaktien. Schäuble sagte, das Thema Rechtsformneutralität sei nicht mehr umstritten. Die Bundesregierung habe ihr Anliegen erreicht.
Nach dem jetzt absehbaren Kompromiss können einzelne Staaten die geforderte Kernkapitalquote von maximal sieben Prozent um bis zu fünf Prozentpunkte erhöhen. Bis zu einer Erhöhung um drei Punkte haben die nationalen Aufseher freie Hand. Mit einem Kapitalpuffer von fünf Prozent zur Abdeckung von Risiken aus Inlandsforderungen der Banken müssten die EU-Kommission und die europäische Bankenaufsicht EBA sowie der Risikorat der Zentralbanken ESRB einverstanden sein.