"Dieses Buch ist ein Werk der Fiktion", heißt es im Vorwort. Handlung und Personen seien eine freie Erfindung des Autors. Auch die Namen der Personen? - Der Protagonist heißt Josef Fritzl. Und angesichts dessen, was Régis Jauffret in seinem Roman "Claustria" schildert, wird schnell klar: Die Behauptung der Fiktion hat juristische Gründe. Das Geschilderte ist der "Fall Fritzl" in romanhafter Einkleidung. Und in "Claustria" steckt sowohl "eingesperrt sein" (französisch "être claustré") als auch "Austria", Österreich. Dieser Titel ist der Höhepunkt des Romans.
Szenenwechsel - Schauspielhaus Zürich: Elfriede Jelinek dichtet zu den zwei Teilen von Johann Wolfgang von Goethes "Faust" einen dritten hinzu. Er soll neben Goethes Drama herlaufen wie ein kläffender Hund, sagt die österreichische Literaturnobelpreisträgerin über ihren szenischen Kommentar. In ihm sitzen drei Frauen, die man als verdreifachtes Gretchen deuten mag, in einem Keller und reflektieren ein Inzestdrama. Elfriede Jelinek hat in "Winterreise" den Fall Natascha Kampusch bearbeitet, nun ist sie, immerhin konsequent in ihrer Erforschung von österreichischen Kriminalfällen, bei jenem Fritzls gelandet. Vielleicht wird sie sich noch einmal des Serienmörders Jack Unterweger annehmen - oder ist dieser Fall dem Gedächtnis und damit dem Spiel mit der Sensation doch schon zu weit entschwunden?
Moralische Probleme
Denn natürlich treiben Jauffret, Jelinek und ein paar andere Autoren und Regisseure, wenn sie Natascha Kampusch und den Fall Fritzl zum Thema kiesen, ein Spiel mit der österreichischen Frage: "Ja, derfens denn dös?"
Doch es ist wie bei der österreichischen Revolution anno 1848, als Kaiser Ferdinand I. diese etwas unbedarfte Frage stellte: Wie die Revolutionäre damals, so scheren sich heute die Autoren wenig darum, ob sie nun dürfen oder nicht. Zumal dieses "dürfen" damals juristische Implikationen hatte, heute jedoch ausschließlich moralische. Oder anders gesagt: Ist es moralisch statthaft, Fälle, in denen Täter und Opfer noch am Leben sind, der Öffentlichkeit in ästhetisierter Form zugänglich zu machen? Denn Kunst ist Ästhetisierung, auch dann, wenn Satire oder Klage beabsichtigt ist.
Die Künstler speziell im deutschsprachigen Raum standen schon einmal vor dieser Frage, und sie war damals umfassender als die Fälle Kampusch und Fritzl: Ab 1945 musste man als Künstler überlegen, wie man mit dem Nationalsozialismus umzugehen hatte. Der österreichische Autor Heimito von Doderer etwa blendete das Thema völlig aus, der österreichische Lyriker Paul Celan hingegen schrieb das epochale Gedicht "Todesfuge", und der österreichische Autor Otto Basil verfasste seinen satirischen Roman "Wenn das der Führer wüsste" - mit der Idee, den NS-Staat überleben zu lassen und die Folgen davon zu schildern, eine klare Vorlage für Robert Harris "Vaterland". Dazu kommen Romane der deutschen Schriftstellerin Anna Seghers ("Das siebte Kreuz" und "Die Toten bleiben jung") und des deutschen Autors Lion Feuchtwanger ("Wartesaal-Trilogie" und "Die Brüder Lautensack"), teilweise schon während der NS-Diktatur verfasst.
Selbstverständlich entstehen auch Tonnen mehr oder weniger verlogener Betroffenheitsliteratur, nicht selten geschrieben von Autoren, die sich eben noch den braunen Machthabern angedient hatten, wie etwa der bei Kriegsende schnell den nationalen gegen den internationalen Sozialismus vertauschende Österreicher Rudolf Brunngraber. Doch Schriftsteller wie Basil, Celan, Feuchtwanger und Seghers beweisen, dass nicht nur ein dokumentatorischer sondern auch ein künstlerischer Umgang mit nationalsozialistischen Verbrechen möglich ist. Weshalb, so wird vielfach argumentiert, sollte, was beim Nationalsozialismus geht, in den Fällen Kampusch und Fritzl moralisch anstößig sein?
Veröffentlichte Privatsphäre
Doch die Parallele ist unstatthaft. Bei den Verbrechen des Nationalsozialismus handelt es sich um kollektives Erleben, wenngleich Einzelne als Opfer und Täter betroffen sind. Die Öffentlichkeit der Fälle Kampusch und Fritzl hingegen besteht ausschließlich in Berichten über das Vorgehen von Exekutive und Judikative. Selbst die Tatsache, dass die mehr als acht Jahre gefangen gehaltene Natascha Kampusch selbst mit ihrem Schicksal in die Öffentlichkeit drängte und sich damit zu einer Person des öffentlichen Interesses machte, womit sie auf einen Teil ihrer Privatsphäre freiwillig verzichtete, ändert nichts an ihrem allerdings nur noch moralischen Recht, nicht ungewollt als Hauptperson von Theaterstücken die Sensationslust des Publikums befriedigen zu müssen.
Noch problematischer ist der künstlerische Umgang mit den Opfern Fritzls, der seine Tochter rund 24 Jahre lang in einer Kellerwohnung gefangenhielt, sie mehrfach vergewaltigte und insgesamt sieben Kinder mit ihr zeugte, von denen er drei ebenfalls jahrelang unterirdisch einsperrte. Fritzls Opfer nämlich suchten nie die Öffentlichkeit. Künstlerische Umsetzungen dieses Falls sind zwar juristisch schwer anfechtbar, da hier, wie beim Schicksal von Natascha Kampusch, mit dem öffentlichen Interesse argumentiert werden kann. Moralisch hingegen bleiben sie fragwürdig - und zwar selbst dann, wenn sie vorgeben, den Umgang der Medien mit diesen Fällen zu untersuchen oder um die Fälle einen politischen Zusammenhang zu konstruieren. Spekuliert wird schließlich, wenn schon nicht seitens der Autorin oder des Autors, so doch seitens des Aufführungshauses oder des Verlags, mit der Sensationslust von Publikum und/oder Leser.
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