Wien. (apa/red) Schlechte Nachricht für rund 7000 Wirte und Hotelbesitzer: Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat eine von Finanzministerin Maria Fekter erlassene Verordnung, die eine steuerliche Pauschalierung für Gaststätten- und Beherbergungsbetriebe ermöglicht, als gesetzwidrig aufgehoben. Der VfGH hat eine Reparaturfrist bis 31. Dezember 2012 gesetzt. Wie die neue Verordnung aussehen könnte, dazu will Finanzministeriumssprecher Harald Waiglein noch nichts Konkretes sagen: "Wir müssen das jetzt einmal analysieren."
Schon im März 2011 hatte der Unabhängige Finanzsenat Innsbruck in dieser Sache schwere Bedenken angemeldet und die günstige Pauschalierung als Steuergeschenk gewertet. Bei einem Betrieb wurde in drei Jahren ein Steuervorteil aus der Pauschalierung von rund 360.000 Euro errechnet. Derzeit sieht die Pauschale, die bundesweit etwa 7000 Betriebe nutzen, so aus: Wenn der Jahresumsatz 255.000 Euro nicht überschreitet, dann fallen pro Jahr für Einkommen- und Umsatzsteuer pauschal 10.900 Euro an.
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