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Update: 23.07.2012, 15:38 Uhr
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Testament für wohltätige Zwecke: Neue Kampagne informiert

Die letzte gute Tat


Von Kornelia Kopf

  • Wenn gemeinnützige Organisationen wie Rotes Kreuz oder Caritas erben sollen.

Wien. Noch nie zuvor hatten die Österreicher so viel zu vererben. Davon profitieren nicht nur die engsten Verwandten. Auch immer mehr Non-Profit-Organisationen wie das Rote Kreuz, Tierschutzhäuser und andere Hilfsprojekte werden als Erben eingesetzt: 30 bis 40 Millionen Euro an Spenden erhalten gemeinnützige Organisationen in Österreich jährlich aus Nachlässen. Das sind bis zu acht Prozent des gesamten Spendenaufkommens.

Ein Testament von eigener Hand schafft klare Verhältnisse, wer was erben soll.

Ein Testament von eigener Hand schafft klare Verhältnisse, wer was erben soll.© PhotoSG - Fotolia Ein Testament von eigener Hand schafft klare Verhältnisse, wer was erben soll.© PhotoSG - Fotolia

Seinen Nachlass einem guten Zweck zu widmen, können sich laut einer Umfrage des Linzer Market-Instituts acht Prozent der Über-40-jährigen Österreicher vorstellen. Günther Lutschinger, Geschäftsführer des Fundraising Verbands Austria (FVA) ist überzeugt: "Immer mehr Menschen überlegen, einen Teil ihres Nachlasses gemeinnützigen Organisationen zu hinterlassen, wissen aber nicht wie." Der Verband hat daher die Kampagne "Vergissmeinnicht.at" gestartet, um die Menschen darüber zu informieren, wie sie "über das Leben hinaus in Erinnerung bleiben können". Durch eine Kooperation mit der Notariatskammer wird auch über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Vererbens informiert.

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28 Organisationen beteiligen sich an der Initiative, darunter auch die SOS-Kinderdörfer. Für sie stellen Nachlässe schon jetzt eine wesentliche finanzielle Säule dar: Sieben bis acht Millionen Euro, etwa 25 Prozent der Einnahmen, erben die SOS-Kinderdörfer jährlich, sagt Clemens Klingan, Leiter der Abteilung Private Förderer & Partner. "Dabei handelt es sich fast ausschließlich um Menschen, die keine eigenen Kinder haben oder haben konnten", erklärt Klingan. Im Gegenzug übernimmt der Verein für die oft völlig alleinstehenden Personen die Räumung der Wohnung und die Betreuung der Grabstätten.

Testament-Spenden sind für Organisationen nicht planbar
Oft gibt es in Non-Profit-Organisationen eigene Mitarbeiter oder Abteilungen, die sich um Testamente kümmern. So auch im Wiener Landesverband des Roten Kreuzes. Robert Horacek, Stellvertreter des Landesgeschäftsleiters und seit zehn Jahren Betreuer von Legaten und Verlassenschaften, beschreibt den typischen Spender: "Für viele ist es die letzte gute Tat oder sozusagen die letzte Mitgliedszahlung. Sie haben ein Leben lang an diverse Organisationen gespendet und wollen auch nach ihrem Tod etwas für Tiere, Umwelt und Menschen tun." Sehr viele sind alleinstehend oder haben nur entfernte Verwandte. Die Einkünfte aus Erbschaften sind für das Rote Kreuz jedoch nicht planbar. Sie werden deshalb für Leistungen, die über das normale Angebot hinausgehen, verwendet, etwa für Spontanhilfefonds.




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Copyright © Wiener Zeitung Online 2013
Dokument erstellt am 2012-07-23 15:05:06
Letzte Änderung am 2012-07-23 15:38:57


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