• vom 05.03.2013, 00:00 Uhr

Geschäft

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Baukasten für Unternehmer



Als Unternehmer gilt es, den Überblick über die unterschiedlichsten Bereiche der Geschäftstätigkeit- und führung zu bewahren. Ob Gründung, Steuern oder Arbeitsschutz: Vorgaben, Behördengänge und gesetzliche Anforderungen wollen erst einmal bewältigt werden. Bei der Suche nach Antworten können sich Unternehmer auf dem Unternehmensserviceportal über Grundlagen, Details und gesetzliche Neuerungen informieren. "Wiener Zeitung online" wirft einen Blick auf jene vom Unternehmensserviceportal präsentierten Themen, die viele Unternehmen beschäftigen dürften.


1. Die Gründung
Unternehmensgründer

"Sein eigener Chef" sein, sich etwas Eigenes aufbauen –Gründer sind mit einer Vielzahl an Hoffnungen, Wünschen und Erwartungen konfrontiert. Mehrere Fragestellungen sollten im Vorfeld der Unternehmensgründung beachtet werden: Welche persönlichen Ziele habe ich? Welche fachliche Qualifikation bringe ich mit? Welche Unternehmensform ist sinnvoll? Wird sich mein Wunsch-Projekt rentieren? Entscheiden Sie sich dafür, Einzelunternehmer zu werden, sind Sie für die Aufbringung des Kapitals alleine zuständig, tragen das volle Risiko und haften mit Ihrem Privatvermögen. Als Alternative bietet sich die Gründung einer Gesellschaft an – die allerdings zwei oder mehrerer Personen bedarf. Von der Idee über das konkrete Vorhaben, ein Konzept zur Umsetzung hilft der Blick in den Gründungsfahrplan.  Wenn Sie sich entschieden haben, ein Unternehmen zu gründen, ist es in jedem Fall ratsam, mit der Gründungsberatung der Wirtschaftskammer in Kontakt zu treten.



Steuern und Finanzen2. Steuern und Finanzen

  Zu Ihren Pflichten als Unternehmer gehört das Führen von Büchern und Aufzeichnungen. Ausgangsgrößen bilden u.a. der erzielte Umsatz und vor allem der Gewinn. Der Unternehmer ist selbst für die Ermittlung jener Daten verantwortlich, von denen das Finanzamt in weiterer Folge die Steuern bemisst. Einnahmen und Ausgaben von Unternehmen müssen übersichtlich dargestellt und Belege darüber aufbewahrt werden. Die Gewinnermittlung kann entweder mittels doppelter Buchführung oder – wie bei kleineren Betrieben üblich – über die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erfolgen.  Mehr Informationen zu Steuern, Abgaben, Finanzen und Steuerbefreiungen lesen Sie auf www.usp.gv.at.

3. Mitarbeiter

Von der Vielzahl an Beschäftigungsformen sind die häufigsten Arbeitnehmer, Freie Dienstnehmer, Geringfügig Beschäftigte, Lehrlinge und Saisoniers. Unternehmer müssen abwägen, welche  die für den Betrieb effizienteste ist. Kommt es zu einer Anmeldung eines neuen Arbeitnehmers muss diese bei der zuständigen Gebietskrankenkasse vorgenommen werden. Wer zum ersten Mal Arbeitnehmer anmeldet, muss zuvor eine Dienstgeberkontonummer beantragen. Arbeitsverträge (auch: Dienstverträge) zwischen Arbeitgeberinnen/Arbeitgebern und Arbeitnehmern sind prinzipiell formfrei. Sie können schriftlich, mündlich oder auch durch "schlüssige Handlung" (Erbringung von Arbeitsleistungen) abgeschlossen werden. Die Arbeitsbedingungen werden durch Kollektivverträge branchenweise einheitlich geregelt. Diese tragen dazu bei, Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Unternehmen zu vermeiden, für die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer stellt er Mindestansprüche sicher. Für die meisten Branchen sieht der Kollektivvertrag zudem in den Lohn- oder Gehaltstafeln ein Mindestentgelt vor.



4. Laufender Betrieb

Einzelunternehmer, die der Pflicht zur Rechnungslegung unterliegen, sind zur Eintragung in das Firmenbuch verpflichtet.
Das früher als Handelsregister  geführte Firmenbuch ist ein öffentliches Verzeichnis, das der Offenlegung von Tatsachen wie der Einreichung eines Jahresabschlusses oder  Änderungen bei den vertretungsberechtigten Personen dient.
Im laufenden Betrieb können Faktoren wie Kosten oder Absatzmarkt einer Veränderung unterliegen und den Unternehmer zu einer Anpassung zwingen. Oftmals kann dabei eine Verlegung des Unternehmensstandortes eine effiziente Lösung sein. Bei der Übersiedlung eines Unternehmens an einen neuen Standort sind einige Punkte wie die Einholung neuer Genehmigungen, die Beachtung rechtlicher Vorschriften wie Flächenwidmungspläne und die Berücksichtigung von Bewilligungen wie Baurecht oder Abfallrecht notwendig.



5. Gesundheit und Sicherheit

Jeder Mitarbeiter kann erkranken. Ist der Arbeitnehmer nach Arbeitsantritt durch Krankheit oder Unglücksfall an der Arbeitsleistung verhindert, ohne dies vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verschuldet zu haben, hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung für sechs Wochen. Arbeitnehmer sind gleichzeitig verpflichtet,  den Arbeitgeber im Falle einer Krankheit von ihrer Arbeitsunfähigkeit unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Zur Vermeidung von Arbeitsunfällen gelten die Rechtsvorschriften des Arbeitsschutzes. Durch menschengerechte Arbeitsbedingungen und einen hohen Sicherheitsstandard in den Betrieben werden die volkswirtschaftlichen und betrieblichen Folgekosten von Arbeitsunfällen und berufsbedingten Erkrankungen gesenkt. Der Gesetzgeber legt Gebote oder Verbote etwa beim Einsatz gefährlicher Maschinen fest, für deren Umsetzung bzw. Einhaltung im Allgemeinen der Arbeitgeber zu sorgen hat.



6. Umwelt & Verkehr

Bestimmte Projekte, bei deren Verwirklichung möglicherweise erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind, müssen bereits vor der Genehmigung einem systematischen Prüfungsverfahren, der Umweltverträglichkeitsprüfung, unterzogen und im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens beurteilt werden. Vorhaben, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen können, sind beispielsweise Abfallbehandlungsanlagen, Freizeitparks, Einkaufszentren, Massentierhaltungen oder Rodungen. Unternehmer sind zudem gesetzlich verpflichtet, anfallende Abfälle einem zur Sammlung oder Behandlung Berechtigten zu übergeben. Diese Übergabe hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass Beeinträchtigungen der öffentlichen Interessen vermieden werden. Insbesondere kleine Betriebe (z.B. Büros) werden nur Siedlungsabfälle erzeugen. In diesem Fall können die Abfälle genauso wie Abfälle aus privaten Haushalten entsorgt werden. Auch in Hinblick auf den Verkehr hat der Unternehmer Richtlinien zu beachten. Lesen Sie mehr zu Fahrtenschreiber, Gefahrgut und Umweltinformationen auf www.usp.gv.at.

7. Außenwirtschaft   

Unternehmer, die Waren ein- oder ausführen möchten, sollten u.a. bedenken, aus welchem Grund die Ware importiert oder exportiert werden soll, welches Zollverfahren sich dafür eignet und ob Vereinfachungsmöglichkeiten bestehen. Da im Zusammenhang mit dem Transport von Waren in das Ausland bzw. Inland etliche Zollformalitäten anfallen, werden zumeist Speditionsfirmen mit der Abwicklung der Zollangelegenheiten beauftragt. Diese Dienstleistungsunternehmen sind Spezialistinnen/Spezialisten in Fragen der Zollbehandlung und erledigen für Sie im Normalfall alle notwendigen Formalitäten.



8. IT & Geistiges Eigentum

Jeder Unternehmer muss den Datenschutz beachten, sei es hinsichtlich seiner Mitarbeiter oder betreffend der Kundendaten. Gemäß dem Datenschutzgesetz hat jedermann, auch im Hinblick auf die Achtung ihres/seines Privat- und Familienlebens, Anspruch auf Geheimhaltung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten, soweit ein schutzwürdiges Interesse daran besteht.
Datenschutz in einem anderen Sinn wird vom Gesetzgeber auch für geistiges Eigentum vorgegeben. Dazu bestehen für Marken, Muster, Patente und Gebrauchsmuster gesetzliche Regelungen.



9. Förderungen und Ausschreibungen

Bei Ausschreibungen kann grundsätzlich zwischen Ausschreibungen  zur Beschaffung von Leistungen seitens der Privatwirtschaft und solchen der öffentlichen Hand unterschieden werden. Mit einer privaten Ausschreibung schafft sich ein Unternehmen einen Markt,  kann Angebote vergleichen und unter einem Preis-/Leistungsangebot frei auswählen. Nachdem es sich hier um eine freie Vergabe handelt, muss auch nicht die billigste Bieterin/der billigste Bieter gewählt werden. Neben einer guten Kenntnis von Ausschreibungen macht es sich für den Unternehmer auch bezahlt, optimal über Förderungsmöglichkeiten für das Unternehmen informiert zu sein. Das Spektrum der möglichen Förderungen reicht von der Gründungsförderung über Unterstützung bei der Finanzierung von Wachstumsprojekten bis hin zu Begleitung bei Internationalisierung. Für Unternehmer, die durch ihre Tätigkeiten Leistungen von gesellschafts- und wirtschaftspolitischer Bedeutung erbringen, besteht darüber hinaus die Möglichkeit zur Teilnahme an Wettbewerben, zu Preisen und Auszeichnungen.



10. Übernahme und Auflösung

Als Alternative zur Unternehmensgründung besteht die Möglichkeit einer Unternehmensübernahme.  Diese kann einige positive Effekte mit sich bringen. Einer Übernahme sollten jedoch in jedem Fall eine Unternehmensbewertung, eine genaue Analyse der Ertragslage des Unternehmens und eine Prognose für die Zukunft vorausgehen. Egal ob selbst gegründetes oder übernommenes Unternehmen: Eine Insolvenz, also Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eines Unternehmens, kann in beiden Fällen eintreten - muss aber nicht das Ende sein. Es ist wichtig, sich einer Krise möglichst frühzeitig zu stellen und ein entsprechendes Insolvenz-Verfahren einzuleiten. Dieses bietet Lösungen, die es erlauben, das Unternehmen zu erhalten oder zumindest eine Schuldenbefreiung zu erwirken. Kommt es ungeachtet dessen zu einer Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit, ist es in jedem Fall ratsam,  die Hilfe einer Notarin/eines Notars oder einer Rechtsanwältin/eines Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen.



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Copyright © Wiener Zeitung Online 2013
Dokument erstellt am 2011-06-09 12:46:41
Letzte Änderung am 2011-06-21 11:11:56


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