• vom 28.06.2012, 14:51 Uhr

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Unternehmer-Logbuch

Die neuen Förderungen für Jungunternehmer



  • Die Förderungen für Jungunternehmer wurden in diesem Jahr neu geregelt und werden nun nach der Investitionssumme bemessen.



Die neuen Förderungen für Jungunternehmer sind nach der Investitionshöhe in Bandbreiten gestaffelt. Die Neuregelung gilt für alle Branchen - ausgenommen Tourismus und Freizeitbetriebe. Gefördert werden kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und maximal zehn Millionen Euro Jahresumsatz bzw. maximal zehn Millionen Euro Bilanzsumme. Als Jungunternehmer gilt, wer erstmals eine wirtschaftlich selbständige Tätigkeit ausübt bzw. in den letzten fünf Jahren vor Gründung oder Übernahme keine wirtschaftlich selbständige Tätigkeit ausgeübt hat und damit bei keinem weiteren Versicherungsträger wie der Sozialversicherung der Bauern oder der gewerblichen Versicherung versichert war. Bei Gesellschaften muss zudem eine direkte Mindestbeteiligung von 25 Prozent vorliegen und die unternehmerische Geschäftsführung durch den Jungunternehmer ausgeübt werden. Bei Übernahmen muss der Jungunternehmer mehr als 50 Prozent am Betrieb halten. Die Gründung darf längstens drei Jahre vor Einreichung des Förderantrags liegen. Das Unternehmen muss im eigenen Namen und auf eigene Rechnung betrieben werden.

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Investitionen von 5000 bis20.000 Euro
Für Investitionen von 5000 bis 20.000 Euro beträgt der in Form eines Jungunternehmer-Schecks erteilte Zuschuss einheitlich 1000 Euro. Innerhalb von 36 Monaten dürfen drei Anträge gestellt werden - ein Antrag alle zwölf Monate.

Investiert ein Betrieb insgesamt also zum Beispiel 15.000 Euro, kann er - sofern die Investitionen nicht auf einmal nötig sind - die Investitionssumme splitten und dreimal um den Jungunternehmer-Scheck à 1000 Euro ansuchen. Gefördert werden Investitionen, die aktiviert oder als geringfügige Wirtschaftsgüter verbucht werden, nicht förderbar sind gebrauchte Investitionsgüter.

Für Investitionshöhen ab 10.000 bis 100.000 Euro können alle Betriebe um einen geförderten, zinsgünstigen erp-Kleinkredit ansuchen. Für Jungunternehmer, die einen erp-Kredit von 20.000 bis 100.000 Euro erhalten, gibt es zusätzlich noch einen Zuschuss. Die Jungunternehmer-Prämie von maximal fünf Prozent der Investitionssumme, höchstens 5000 Euro, wird nur in Kombination mit einem erp-Kredit vergeben. Förderbar sind materielle und immaterielle Investitionen und alle Projekte, für die erp-Kleinkredite gewährt werden - wie die Erweiterung eines Geschäftes. Nicht gefördert werden der Erwerb von Beförderungsmitteln (außer innerbetriebliche Transportmittel), laufende Personalkosten, Betriebsmittel und Tilgung von Altverbindlichkeiten mittels Leasing oder Mietzins finanzierte Investitionen.

Für Investitionen zwischen 100.000 und 300.000 Euro gibt es - egal ob sie eigen- oder fremdfinanziert sind - die Jungunternehmer-Topprämie. Dieser Zuschuss beträgt zehn Prozent der Investitionssumme, also maximal 30.000 Euro. Der Zuschuss ist auch in Verbindung mit einer Jungunternehmer-Haftung erhältlich. Die geförderten Investitionen müssen dabei aktiviert oder als geringfügige Wirtschaftsgüter verbucht werden. Nicht förderbar sind dieselben Investitionen wie beim Jungunternehmer-Scheck.

In Zusammenarbeit mit den Experten der Wirtschaftskammer Wien. Weitere Informationen unter 01/51450-1055




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Dokument erstellt am 2012-06-28 14:56:03


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