Lausanne. (ag/sf) Der Schweizer Nahrungsmittelkonzern Nestlé musste sich in Lausanne in einem Zivilprozess verantworten: Die Sicherheitsfirma Securitas hatte im Auftrag Nestlés eine junge Mitarbeiterin bei der globalisierungskritischen Organisation Attac eingeschleust, um Informationen über mögliche Protestaktionen zu sammeln. Die Gruppe wurde vor und während des G8-Gipfels in Evian 2003 bespitzelt, während sie an dem 2004 erschienenen Buch "Attac gegen das Imperium Nestlé" arbeitete. Securitas soll eine als Globalisierungskritikerin getarnte Agentin in die Gruppe eingeschleust haben.
"Klassisches Profiling"
"Ganz persönliche E-Mails sind weitergeleitet worden. Die haben ja ein klassisches Profiling über jeden von uns vorgenommen, haben Informationen über Aussehen, Charakter und Arbeitsplatz abgeliefert", sagte Aktivistin Béatrice Schmidt im Interview mit "Spiegel Online" am Montag.
Die französische Politikwissenschafterin Susan George, Autorin mehrerer globalisierungskritischer Bücher, sagte vergangene Woche vor Gericht, ihre Korrespondenz sei überwacht worden. "Dieses Eindringen in meine Privatsphäre hat mich zutiefst schockiert." Viele der Opfer haben ihre Ängste bis heute nicht überwunden. Sie fühlten sich "sehr betroffen", "verunsichert und von Alpträumen geplagt". Einige haben auch heute noch Angst davor, ihr Telefon oder ihr E-Mail zu benutzen. Sie befürchten, erneut ausspioniert zu werden.
Securitas-Generalsekretär Reto Casutt räumte bei Auffliegen der Bespitzelung im Jahr 2008 ein, dass Mitarbeiter seiner Firma unter falschem Namen an Veranstaltungen teilgenommen hatten. Das sei nicht verboten.
Bei der eingeschleusten Securitas-Mitarbeiterin handelte es um eine Frau, die sich Sara Meylan nannte. Als Punk mit schwarz gefärbten Haaren, Lederjacke und Kapuze erschien sie vor Gericht. Die Frau stellte sich auf den Standpunkt, sie habe professionell gearbeitet. Aufgehört habe sie damit nur, weil ihr das Doppelleben zu kompliziert wurde.
Nach dem Prozess vergangene Woche folgt das Urteil später. Strafrechtlich ist der Fall bereits abgeschlossen: Im Juli 2009 hatte ein Lausanner Untersuchungsrichter entschieden, dass Nestlé wegen der Bespitzelungsaktion nicht strafrechtlich belangt werden kann.