Wien. Die Supermarktkette Spar ist wegen verbotener Kinderwerbung gerichtlich verurteilt worden. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte Spar wegen einer Kaufaufforderung im Rahmen einer Stickersammelaktion ("Hol dir hier das Buch dazu") auf Unterlassung geklagt und recht bekommen. Das Urteil ist laut VKI nicht rechtskräftig.
Die Werbeaussagen für das Sammelalbum von Spar richten sich nach Angaben der Konsumentenschützer "direkt an Volksschulkinder und stellen eine unzulässige direkte Kaufaufforderung und damit verbotene aggressive Werbung dar". Das Oberlandesgericht (OLG) Linz habe nun ein entsprechendes Unterlassungsurteil des Landesgerichtes Salzburg bestätigt und eine ordentliche Revision nicht zugelassen. Es liege eine aggressive und unlautere Geschäftspraxis vor, die zu unterlassen sei, hieß es.
Der VKI dazu: "Die EU-Richtlinie gegen Unlautere Geschäftspraktiken enthält eine Liste von absolut verbotenen Werbemethoden. In Umsetzung der Richtlinie ist gemäß Ziffer 28 des Anhanges zum Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) eine direkte Aufforderung an Kinder in der Werbung, die beworbenen Produkte zu kaufen oder ihre Eltern oder andere Erwachsene zu überreden, die beworbenen Produkte für sie zu kaufen, unter allen Umständen verboten."
Spar will nun den OGH anrufen und ergänzte in einer Aussendung: "Das OLG Linz hält im Urteil ausdrücklich fest, dass es nicht in der Lage ist, einige Unsicherheiten bei der Auslegung des EU-Rechts in Österreich zu klären. Spar möchte in dieser Sache Rechtssicherheit haben, vor allem für zukünftige Werbemaßnahmen und wird daher den Obersten Gerichtshof anrufen."
Spar wollte dem Gericht weismachen, dass sich diese Werbung an Erwachsene - insbesondere an Lehrer, Pädagogen und Eltern - und nur im "untergeordnetem Ausmaß" an Kinder richte, behaupten die Konsumentenschützer. Das will das Handelsunternehmen nicht auf sich sitzen lassen: Es sei dies aus Sicht von Spar "ein unterschwelliger Vorwurf des Betrugs". Spar-Sprecherin Nicole Berkmann: "Entsprechende Schritte gegen den VKI behält sich Spar vor."