• vom 12.07.2012, 18:19 Uhr

Konsum & Gesellschaft

Update: 12.07.2012, 19:12 Uhr
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EuGH urteilt: Alte Sorten dürfen nur regional gehandelt werden

"Altes Saatgut in Nische verdrängt"



  • Enttäuschung bei Arche Noah:
  • "Status quo bestätigt."

Bunte Artenvielfalt: Der burgenländische "Paradeiser-Kaiser" Erich Stekovics hat mehr als 3000 Sorten der beliebten Gemüsesorte im Angebot.

Bunte Artenvielfalt: Der burgenländische "Paradeiser-Kaiser" Erich Stekovics hat mehr als 3000 Sorten der beliebten Gemüsesorte im Angebot.© dpa/Christian Volbracht Bunte Artenvielfalt: Der burgenländische "Paradeiser-Kaiser" Erich Stekovics hat mehr als 3000 Sorten der beliebten Gemüsesorte im Angebot.© dpa/Christian Volbracht

Luxemburg/Wien/Schiltern. (ede/apa) Seit mehr als zwanzig Jahren setzt sich der Verein Arche Noah im niederösterreichischen Schiltern für die Erhaltung und Verbreitung alter Gemüse-, Obst- und Getreidesorten ein. Umso größer war am Donnerstag die Enttäuschung von Geschäftsführerin Beate Koller über ein lang erwartetes Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH).

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Der EuGH bestätigte die Gültigkeit der Saatgutrichtlinie der EU, wonach alle Sorten, die in den Handel kommen, zugelassen und in einem amtlichen Register eingetragen werden. Gleichzeitig weisen die Richter darauf hin, dass es eine Ausnahmeregelung gibt, wonach nicht-registrierte alte Saatgutsorten regional in einer geringen Menge gehandelt werden dürfen. "Damit wird aber nur der Status quo bestätigt", kritisiert Koller. Das Registrieren alter Sorten sei viel zu teuer. Die Arche Noah etwa - mit rund 6000 verschiedenen Gemüsesorten in ihrer Saatgutsammlung - könne sich dies einfach nicht leisten.

Hintergrund für das EuGH-Urteil ist ein Rechtsstreit in Frankreich zwischen dem bäuerlichen Saatgut-Netzwerk Kokopelli - dem Pendant zur österreichischen Arche Noah - und dem industriellen Saatguthersteller Graines Baumaux SAS über den Vertrieb von Gemüsesaatgut. Kokopelli war von Graines Baumaux auf 50.000 Euro Schadenersatz geklagt worden, weil die Bauern mit amtlich nicht zugelassenem Saatgut gehandelt hatten.

Mehr Spielraum für Handel und Tausch gefordert
Auch Heike Schiebeck, Europa-Sprecherin für Saatgut und Biodiversität der Kleinbauernvereinigung Via Campesina, ist das EuGH-Urteil zu wenig: "Wir wollen mehr Spielraum für Handel und Tausch." Altes Saatgut werde in eine Nische verdrängt. Der geografische und quantitative Umfang falle zu gering aus. "Das ist völlig unverständlich, weil Saatgut immer schon um den ganzen Erdball gewandert ist - in Europa gäbe es ansonsten nur Rüben und Erbsen."

"Wir könnten uns gut vorstellen, dass die Zulassung alter Sorten nicht verpflichtend ist. Zur Orientierung der Konsumenten könnte man ein Gütesiegel einführen", sagt Koller. Die UNO-Welternährungsorganisation FAO schätzt, dass seit 1900 rund 75 Prozent der landwirtschaftlichen Vielfalt verloren gegangen sei, ergänzt Koller: "Da stellt sich die Frage, ob es nötig ist, so restriktiv vorzugehen."

Laut Landwirtschaftsministerium ist in Österreich der Umgang mit alten Saatgutsorten durch die Saatgutverordnung ohnehin "etwas freier". Der Handel mit bis zu 200 Kilo nicht-registriertem Saatgut ist legal. Der Anbau dieser Saatgüter wird aus dem Umweltprogramm ÖPUL mit 1,5 Millionen Euro pro Jahr gefördert.




Schlagwörter

Saatgut, Landwirtschaft

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Copyright © Wiener Zeitung Online 2013
Dokument erstellt am 2012-07-12 18:26:37
Letzte Änderung am 2012-07-12 19:12:45


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