• vom 17.08.2012, 14:58 Uhr

Konsum & Gesellschaft

Update: 17.08.2012, 20:14 Uhr
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Es kann immer etwas passieren: Über Testament und Vorsorgevollmacht sollte man rechtzeitig reden

Ohne Trauschein abgesichert


Von Rosa Eder-Kornfeld

  • Nichtverheiratete Paare befinden sich im rechtlichen Niemandsland.

Für den anderen vorsorgen: Für Unverheiratete ist das besonders wichtig, denn rein rechtlich stehen sich Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft wie Fremde gegenüber.

Für den anderen vorsorgen: Für Unverheiratete ist das besonders wichtig, denn rein rechtlich stehen sich Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft wie Fremde gegenüber.© Robert Kneschke - Fotolia Für den anderen vorsorgen: Für Unverheiratete ist das besonders wichtig, denn rein rechtlich stehen sich Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft wie Fremde gegenüber.© Robert Kneschke - Fotolia

Wien. "Eine wilde Ehe, das passt nicht in dieses ehrenwerte Haus." Vor fast vierzig Jahren stürmte Udo Jürgens mit seinem Schlager über ein unverheiratetes Paar, das von den Nachbarn aus dem Mietshaus gemobbt wird, die Hitparaden. Heutzutage ist es keine Besonderheit, ohne Trauschein zusammenzuleben. Etwa 333.000 Österreicherinnen und Österreicher befinden sich in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft und finden das o.k..

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Rein rechtlich betrachtet, stehen sich jedoch nicht verheiratete Partner, aber auch Homosexuelle, die ihre Partnerschaft nicht amtlich eintragen haben lassen, wie Fremde gegenüber. Das heißt: Stirbt ein Partner und gibt es kein Testament, dann bleibt der Lebensgefährte/die Lebensgefährtin auf der Strecke, denn es erben nur Kinder oder Blutsverwandte. "Viel zu selten" suchen unverheiratete Menschen einen Notar auf, um ein Testament zu machen, mit dem für den Partner vorgesorgt wird, sagt die Wiener Notarin Ulrike Gessler-Wolfinger.

In vielen Lebensbereichen seien Lebensgefährten Ehegatten zwar mittlerweile gleichgestellt - etwa in der Sozialversicherung oder im Mietrecht -, ein gesetzliches Erbrecht existiert für die Partner einer Lebensgemeinschaft jedoch nicht. Auch wenn der eigene Tod ein Gedanke ist, den man gerne wegschiebt, kommen Paare ohne Trauschein nicht umhin, ihren Nachlass schon zu Lebzeiten verbindlich zu regeln. Sonst könnte es böse Überraschungen geben.

Wer erbt die Eigentumswohnung?
Die lieben Verwandten, denen die Beziehung schon immer ein Dorn im Auge war, könnten zum Beispiel den Zutritt zur Eigentumswohnung des verstorbenen Lebensgefährten verweigern. "Der überlebende Partner hat kein Recht, weiterhin dort zu wohnen. Das ist dann eine heikle Situation", so Gessler-Wolfinger. Mit einem Testament kann noch zu Lebzeiten geklärt werden, wer die Wohnung erbt oder ob der überlebende Partner ein Wohnrecht erhält.

Ein weiteres Problemfeld bildet das gemeinsame Gebrauchsvermögen: Stirbt einer der Partner plötzlich und es ist kein Testament vorhanden, stellt sich die Frage: Wem gehörten das Auto, die Stereoanlage, der Fernseher? Im Idealfall gibt es bei größeren Anschaffungen auf Namen lautende Rechnungen oder eine entsprechende Überweisung vom Bankkonto.

Darüber reden und sich beraten lassen
Notarin Gessler-Wolfinger rät Unverheirateten, die ihren Partner auch nach dem Tod gut versorgt wissen wollen, das Thema nicht unter den Tisch zu kehren: "Reden Sie darüber und lassen Sie sich beraten." Die Erstauskunft bei den österreichischen Notarinnen und Notaren ist kostenlos. Ein vom Notar aufgesetztes Testament komme auf rund 300 Euro. Handgeschriebene Testamente könnten leichter angefochten werden und seien unter Umständen schwer auszulegen.

Was Paare ohne Trauschein oder Eingetragene Partnerschaft noch wissen sollten: In den Mietvertrag des verstorbenen Partners können auch Nicht-Verheiratete (Nicht-"Verpartnerte") eintreten. Bedingung: Man muss mindestens drei Jahre mit dem Lebensgefährten/der Lebensgefährtin im gemeinsamen Haushalt gelebt haben oder gemeinsam mit ihm/ihr die Wohnung bezogen haben.

Auch Vorsorgevollmachten seien in Lebensgemeinschaften sinnvoll, betont die Notarin. Wenn etwa ein Partner plötzlich schwer krank werde, gebe es ohne Bankvollmacht keine Möglichkeit, auf sein Girokonto und damit auf Finanzreserven zuzugreifen. Auch Behördenwege und Gesundheitsangelegenheiten können mit einer Vorsorgevollmacht geregelt werden.




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Copyright © Wiener Zeitung Online 2013
Dokument erstellt am 2012-08-17 15:05:06
Letzte Änderung am 2012-08-17 20:14:08


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