Wien. "Schwere Bedenken" gegen den von Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle (V) vorgelegten Entwurf für ein neues Tierversuchsgesetz äußern Wissenschafter von Unis und Forschungseinrichtungen. Werde das Gesetz wie geplant umgesetzt, "gefährdet dies den Forschungsstandort Österreich und erschwert biomedizinische Grundlagenforschung", heißt es am Montag in einer Aussendung der drei Medizinischen Universitäten in Wien, Graz und Innsbruck, der Veterinärmedizinischen Universität, dem Institut für Molekulare Pathologie (IMP), dem Forschungszentrum für Molekulare Medizin (CeMM) und dem Institut für Molekulare Biotechnologie (IMBA). So werden "Einschränkungen in der Krebsforschung" befürchtet.
Mit dem neuen Tierversuchsgesetzes (TVG) wollen die verantwortlichen Ressorts - das Wissenschafts-, Gesundheits-, Landwirtschafts- und Wirtschaftsministerium - eine EU-Richtlinie umsetzen, die eine europaweite Harmonisierung der Tierversuchsgesetze anstrebt. Nach Ansicht des Wissenschaftsministeriums bringt das neue Gesetz "eine Reihe von weiteren Verbesserungen im Sinne des Tierschutzes", insbesondere durch eine Ausweitung des Geltungsbereiches der umfassten Tiere, die Einteilung von Tierversuchen nach Schweregraden und die Einrichtung von Tierschutzgremien.
So schonend wie möglich
Die Forscher betonen in ihrer Aussendung, dass Tierversuche so schonend wie möglich und unter genau kontrollierten Bedingungen durchgeführt werden müssen. Diese Bedingungen europaweit zu harmonisieren, ohne die Situation für die österreichische Forschung zu verschlechtern, sei das Ziel.
Kritik üben die Wissenschafter an der geplanten Definition der zulässigen Anwendungsbereiche von Tierversuchen. "Bei restriktiver Auslegung des Gesetzes könnten bestimmte experimentelle Ansätze, etwa im Bereich der Krebsforschung, in Zukunft verboten sein", heißt es in der Aussendung. Biomedizinische Grundlagenforschung könne aber ohne Tiermodelle nicht auskommen. Spezifisch wirkende Krebsmedikamente, wie sie heute bereits vielfach eingesetzt würden, gingen auf Untersuchungen an Säugetieren zurück und hätten ohne diese nicht entwickelt werden können.
Standortnachteil oder Tierquälerei?
Die Wissenschafter befürchten, dass bei einem generellen Verbot von Experimenten einer bestimmten Kategorie die Forschung in andere Länder ausweiche. Dies würde auch einen massiven Standortnachteil für die heimischen Forschungseinrichtungen bedeuten. "Die Zulässigkeit von Tierversuchen im biomedizinischen Bereich beruht letztendlich auf einer ethischen Abwägung, welchen Stellenwert man dem Leben von Menschen beziehungsweise Tieren beimisst", appellieren die Forscher an die Gesellschaft, sich "diese Frage aufrichtig zu stellen".
Auch die freiwillige Interessenvertretung der österreichischen Pharmaindustrie "Pharmig" warnt vor bürokratischen Hürden. "Es geht um das Sowohl-als-auch, also den Tierschutz und die gleichzeitige Sicherung des Forschungsstandorts Österreich. Die Verschärfung von Rahmenbedingungen führt zu unnötigen bürokratischen Hürden und gefährdet die internationale Wettbewerbsfähigkeit Österreichs", so Jan Oliver Huber, Generalsekretär der "Pharmig". Die Verhinderung von Tierversuchen durch unnötige bürokratische Hürden verringere die Leistungs- und Innovationsfähigkeit der Forschung und unseres Gesundheitssystems zum Leidwesen der Bevölkerung.