
Wien. Die Begutachtungsfrist für das neue Gesetz, das Schönheitsoperationen strenger regeln soll, endet am heutigen Freitag. Noch können eventuelle Änderungen einfließen, wie es aus dem Gesundheitsministerium hieß. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause im Parlament behandelt werden.
Derzeit keine spezifischen Qualitätskriterien
Mit dem neuen Gesetz sollen medizinisch nicht notwendige Schönheitsoperationen konkret geregelt werden, um dabei gewisse Standards sicherzustellen und Missbrauch bei Jugendlichen zu verhindern. Auch bei diesen Eingriffen kann es zu weitreichenden unerwünschten Nebenwirkungen und unerwartete Folgen bzw. Komplikationen kommen. Derzeit ist die Durchführung von Schönheitsoperationen nicht auf eine bestimmte Facharztausbildung beschränkt, und es sind auch keine sonstigen spezifischen Qualitätskriterien zu erfüllen.
Hohe Geldstrafen
Bei Verstößen gegen das Gesetz wird in Zukunft eine Geldstrafe in der Höhe von 15.000 Euro fällig, im Wiederholungsfall oder bei einer schwerwiegenden Gefahr für Leben oder Gesundheit eines Menschen sogar eine Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro.