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  • Artikel vom 05.02.2012, 10:12 Uhr

Digital-Life

Update: 05.02.2012, 10:16 Uhr
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Bures: Keine Aufweichung des Konsumentenschutzes

Kostenfalle Handy


  • Ministerin: Kunden müssen vor bösen Überraschungen durch Telefonrechnung geschützt werden.

Wien. Im Herbst des Vorjahres war der Katzenjammer bei den Mobilfunkbetreibern groß, als die Telekom-Regulierungsbehörde RTR ihren Entwurf zur Verordnung der Kostenbeschränkung im mobilen Internet vorstellte. Die Bestimmungen würden über den Konsumentenschutz hinausschießen, hieß es damals aus der Industrie. Nun scheinen die Netzbetreiber teilweise auf Gehör gestoßen zu sein, denn wie die APA erfuhr sollen mehrere Bestimmungen zum Konsumentenschutz im Betreiber-Interesse verändert werden. Auf Anfrage hieß es dazu von Infrastrukturministerin Doris Bures (S), dass sie einer Aufweichung der Regelungen eine klare Absage erteilt.

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Vor bösen Überraschungen schützen"
"Die RTR ist eine unabhängige Behörde und in ihren Entscheidungen frei. Als für das Telekommunikationsgesetz zuständige Ministerin sage ich aber ganz klar: Nur wenn Telefonkundinnen und Kunden vor bösen Überraschungen auf der Telefonrechnung geschützt werden, ist das Ziel des Gesetzes erreicht. Wir brauchen rasch eine Verordnung, die sowohl den Intentionen des Gesetzes als auch den technischen Möglichkeiten der Unternehmen Rechnung trägt", stellte Burse klar.

  Dem Vernehmen nach sollte zum Beispiel ursprünglich nach einem Überschreiten des Internet-Datenlimits um 60 Euro eine automatische Sperre erfolgen - nun soll diese erst bei 90 Euro erfolgen. Gerade bei mobilen Datendiensten kommt es immer wieder zu Beschwerden bei der Schlichtungsstelle der RTR, weil Kunden durch Unwissen oder Unachtsamkeit ihr Datenlimit und in Folge ihr Haushaltsbudget sprengen. Weiters will Bures verhindern, dass Übergangsfristen für Warn- und Sperrmechanismen verlängert werden. Die Industrie argumentiert mit einem erheblichen finanziellen Mehraufwand und einem größeren Zeitbedarf zur Umstellung der Verrechnungssysteme.

  Basis für die jetzige Begutachtung ist eine Novelle zum Telekomgesetz (TKB) aus dem Oktober des Vorjahres. Aktuell beschäftigt das Parlament gerade eine andere Novelle zum TKG - nämlich jene zur Universaldienstverordnung aus dem Jahr 2006. Im Korruptions-U-Ausschuss des Parlaments wird derzeit untersucht, ob sich Marktführer A1 (Telekom Austria) die Novelle beim damaligen Infrastrukturminister Hubert Gorbach (früher FPÖ/BZÖ) gekauft hat. Er bestritt dies zuletzt bei seiner Zeugenbefragung diese Woche.




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Dokument erstellt am 2012-02-05 10:14:15
Letzte Änderung am 2012-02-05 10:16:35


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