Die gute Nachricht zuerst: Die Ablehnung des umstrittenen Anti-Produktpiraterie-Abkommens ACTA dürfte im EU-Parlament eine deutliche Mehrheit finden, zumindest wenn man den aktuellen Berichten Glauben schenken darf. Die bisherigen Analysen hätten gezeigt, dass der Vertrag "grundsätzlich in die falsche Richtung geht". Die Freiheit des Internets dürfe nicht weiter beschränkt werden, so hört man von immer mehr Politikern.
Doch wo Licht, da auch Schatten und somt können sich Anonymous, Wutbürger, Internet-Communities und besorgte Internet-Nutzerinnen und Nutzer schon auf den nächsten Angriff auf das Internet einstellen. Diesmal geht es nicht um "ACTA", nein es geht um "Post-ACTA".
Ein vernünftigerer Ansatz?
Für Aufregung und Diskussionen sorgt ein Dokument, das auf der European Digital Rights-Webseite veröffentlicht wurde und die neuesten Pläne der mächtigsten Wirtschaftsnationen in Punkto Urheberrecht und Markenschutz aufzeigt. Es scheint, dass die Akteure aus dem ACTA-Desaster gelernt und durchaus sinnvolle Schlüsse gezogen haben. In dem Papier geht es nun nicht mehr so stark um das Internet, sondern vielmehr um den Import und Export gefälschter Waren und die Rolle von Zoll und Grenzkontrollen.
Doch auch das neue Papier scheint noch nicht ganz an die Anforderungen in der digitalen Welt angepasst zu sein. Kritiker befürchten, dass die ACTA-Diskussionen - wenn auch mit Verzögerungen - wieder an den gleichen Themen aufflammen könnten.
Rechtsstaat oder Unternehmen?
So schreibt Netzpolitik.org etwa: "Allerdings ist das Dokument auch nicht frei von so einigen fragwürdigen Vorschlägen, denn es sieht teilweise ganz wie ein copy/paste aus dem Jahresbericht der US-Regierung zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte aus, in dem eine stärkere "freiwilligen" Zusammenarbeit zwischen Rechteinhabern und Internetdiensten gefordert wird. Dies bedeutet zum Beispiel die Beschlagnahme von Domain Namen, das Löschen von Suchergebnissen und das Einfrieren von Zahlungen. Google, MasterCard, Microsoft (Bing), Network Solutions, PayPal, Visa und Yahoo! werden im geleakten G8-Dokument explizit genannt. Diese kooperative Durchsetzung des Urheberrechts verlagert jedoch die Rechtsdurchsetzung in den Bereich unberechenbarer Entscheidungen, die auf unternehmerischen Prioritäten anstatt auf Rechtsstaatlichkeit basieren."
Die Zukunft von ACTA
Derzeit liegt ACTA beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Prüfung. Voraussichtlich im Mai wird das Abkommen im zuständigen Ausschuss für internationalen Handel zu Abstimmung stehen und kann dann im Juni oder Juli im Plenum des Europäischen Parlaments angenommen oder abgelehnt werden.