• vom 20.08.2012, 10:47 Uhr

Digital-Life

Update: 20.08.2012, 10:58 Uhr
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"Dumm gelaufen für eine freche Tachiniererin"

Aufregung um Partyfotos auf Facebook während Krankenstand



  • AK meldet: Wirtschaftskammer erfindet falsche Tatsachen und verunglimpft Frau öffentlich als Tachiniererin.

Facebook, das virtuelle Zurschaustellen und das echte Leben. Quell der Freude, aber manchmal auch des großen Ärgers. - APAweb/Daniel Karmann dpa/lby

Facebook, das virtuelle Zurschaustellen und das echte Leben. Quell der Freude, aber manchmal auch des großen Ärgers. APAweb/Daniel Karmann dpa/lby

Linz. "Im Krankenstand Party gefeiert und auf Facebook gepostet." Mit diesen Schlagzeilen nutzte die Wirtschaftskammer zu Sommerbeginn die Gelegenheit, eine Arbeitnehmerin öffentlich zu verunglimpfen und eine "Tachinierer-Debatte" vom Zaun zu brechen, dies vermeldet die AK in einer Aussendung. Und berichtet weiter, dass sich nun etwas anderes herausgestellt habe: "Die Geschichte ist konstruiert. Die betroffene Frau war zum besagten Zeitpunkt weder im Krankenstand noch in einem Arbeitsverhältnis, sondern auf Arbeitssuche." Sie wandte sich nun um Hilfe an die AK Oberösterreich.

  "Dumm gelaufen für eine freche Tachiniererin", "klassischer Krankenstandsmissbrauch", "an Unverfrorenheit kaum zu überbieten". Die Wirtschaftskammer Oberösterreich zeigte sich nicht gerade zimperlich in der Wortwahl ihrer Medieninformation vom 1. Juni dieses Jahres. Sie schilderte darin den Fall einer Kellnerin, die angeblich während ihres Krankenstandes ein Tanzlokal in Linz besuchte, sich dort mit Freundinnen fotografieren ließ und nachher in Facebook zum Thema Alkohol und Fortgehen postete.

 
Viel Ärger und das zu Unrecht
Der Fall ging österreichweit durch die Medien, selbst eine russische Zeitung interessierte sich dafür. Entsprechend unangenehm ist die Situation für die betroffene Frau - sie wird im Bekanntenkreis immer wieder darauf angesprochen. Viel Ärger und das völlig zu Unrecht, wie sich nun herausgestellt hat: Die Frau wandte sich nämlich an die Arbeitsrechtsberatung der Arbeiterkammer Oberösterreich. Nach der Prüfung durch eine AK-Rechtsexpertin stellte sich der Sachverhalt ganz anders dar: Die Frau war zum besagten Zeitpunkt gar nicht in Beschäftigung, sondern arbeitssuchend - ihr früherer Arbeitgeber, den sie laut Wirtschaftskammer "geschädigt" und "betrogen" habe, hatte sie während ihres Krankenstands entlassen. Am Abend, an dem sie ausgegangen war, war sie bereits gesundgeschrieben, weil sie zuvor ein Probearbeiten in einer möglichen neuen Arbeitsstelle hatte.

  AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer: "Es ist mir völlig unverständlich, wie die Wirtschaftskammer dazu kommt, eine unschuldige Frau in der Öffentlichkeit derart vorzuführen. Auch wenn sie namentlich nicht genannt wurde, war sie gerade über Facebook doch identifizierbar. Der Schaden, der ihr durch die Unannehmlichkeiten entstanden ist, ist enorm."

 
Weniger Krankenstände
Für den AK-Präsidenten ein weiterer Versuch der Wirtschaftskammer, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer pauschal als Tachinierer hinzustellen, die keine Gelegenheit auslassen würden, "krank zu feiern". Dabei ist genau das Gegenteil der Fall, so Kalliauer: "Die Krankenstands-Quote geht seit Jahren zurück. Viele Menschen gehen krank zur Arbeit." Laut dem Arbeitsgesundheitsmonitor der Arbeiterkammer Oberösterreich bleiben 40 Prozent der Befragten nicht daheim, obwohl sie sich krank fühlen. 59 Prozent tun dies, weil sie ihre Kolleginnen und Kollegen nicht im Stich lassen wollen, 36 Prozent, weil die Arbeit sonst liegen bleibt, und 15 Prozent aus Angst um den Arbeitsplatz.

  Im Fall der denunzierten Kellnerin konnte die Arbeiterkammer zumindest rechtlich helfen. Sie intervenierte beim Arbeitgeber und erreichte eine Umwandlung der ungerechtfertigten Entlassung in eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses. Die Frau wird so zumindest die ihr zustehenden Beendigungsansprüche bekommen. Was allerdings bleibt, ist der erlittene psychische Stress durch die von der Wirtschaftskammer ausgelöste öffentliche Anprangerung.




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Copyright © Wiener Zeitung Online 2013
Dokument erstellt am 2012-08-20 10:51:26
Letzte Änderung am 2012-08-20 10:58:30


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